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Thursday, September 17, 2026

Steuerprivileg Hotellerie – Warum die Boom-Branche Tourismus seit 1996 Krisenhilfe erhält

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Steuerprivileg Hotellerie Warum die Boom-Branche Tourismus seit 1996 Krisenhilfe erhält

1996 führte das Parlament eine reduzierte Mehrwertsteuer für die serbelnde Hotellerie ein. Heute boomt die Branche.

17.09.2026, 07:35

Als es 1995 im Parlament um die Hotellerie und die eben eingeführte Mehrwertsteuer ging, waren die Wortmeldungen dramatisch: Man lasse den Schweizer Tourismus «verserbeln» und riskiere ein Heer von Arbeitslosen. Selbst der Bundesrat kam zum Schluss, der Tourismus sei im «Krebsgang».

Tatsächlich waren die Übernachtungszahlen zwischen 1990 und 1995 um 13 Prozent zurückgegangen. Bundesrat und Parlament waren für eine Krisenhilfe bereit: in Form eines Sondersatzes bei der Mehrwertsteuer, befristet auf zehn Jahre.

Sechs Männer in Anzügen, ein Gespräch in einem Holzgetäfelten Sitzungssaal.
Legende: Als der Sondersatz 1996 eingeführt wurde, war FDP-Bundesrat Kaspar Villiger (links) Finanzvorsteher. Er sah die Steuervergünstigung für die Hotels kritisch. Keystone

Seither verrechnen Schweizer Hotels für ihre Leistungen nur rund die Hälfte des normalen Satzes, aktuell 3.8 statt 8.1 Prozent – für Übernachtung und Frühstück.

Von der Krisenhilfe zum Overtourism

Heute, 30 Jahre später, ist die Situation allerdings eine ganz andere: Die Zahlen der Beherbergungsbranche steigen stetig, derzeit stehen wir bei 44 Millionen Übernachtungen (2025).

Die Schweiz hat eher mit zu vielen Gästen zu kämpfen als mit leeren Hotelbetten. Der Sondersatz gilt aber wegen mehrfacher Verlängerung immer noch. Lobbying sei Dank.

Die Argumente, gestern wie heute

Die Begründung, warum es die Steuerentlastung brauche, klingt seit Jahren ähnlich: Der starke Franken und die hohen Preise machten zu schaffen; zudem sei die Hotellerie Teil der Exportwirtschaft. Denn die Einnahmen von internationalen Touristen in der Schweiz werden in der Zahlungsbilanz als Export verbucht.

Wenn also ein ausländischer Gast in einem Hotel in der Schweiz übernachtet, gilt das, was er oder sie dafür bezahlt, als Ausfuhr. Denn die betreffende Person musste ihr ausländisches Geld aufwenden, um die Übernachtung hierzulande zu bezahlen. Frankenstärke und generell hohe Preise fallen da ins Gewicht.

Mehrwertsteuer – wer hat’s erfunden?

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Die Mehrwertsteuer wurde 1995 eingeführt, nach einem Ja von Volk und Ständen Ende November 1993. Sie löste die sogenannte Warenumsatzsteuer von 1941 ab. Investitionen wurden nicht mehr besteuert, dafür aber neu Dienstleistungen.

Der Systemwechsel war auch auf die Etablierung der Mehrwertsteuer in den EU-Staaten zurückzuführen. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde im Oktober 1996 eingeführt – mit einem Satz von damals 3 Prozent gegenüber einem Normalsatz von 6.5 Prozent.

Allerdings haben sich die Gewichte verschoben: Der Anteil ausländischer Gäste ist von 60 Prozent während der 1990er-Jahre auf knapp die Hälfte zurückgegangen. Hinzu kommt, dass die Teuerung hierzulande tiefer ist als etwa in den USA oder den Euro-Ländern. Wird dies beim Wechselkurs des Schweizer Frankens eingerechnet, fällt die Aufwertung weniger stark aus.

Daher sind etwa für Amerikanerinnen und Amerikaner Reisen innerhalb der USA wesentlich teurer geworden, Reisen in die Schweiz kosten hingegen relativ gesehen weniger.

Subventionen machen abhängig

Für Fachleute sind es denn auch weniger sachliche Gründe, warum die Boom-Branche Tourismus nach wie vor unterstützt wird, als vielmehr politische: Die Mehrwertsteuer mit ihren Ausnahmen sei für Politiker und Politikerinnen attraktiv, weil sie einer bestimmten Klientel nützt und die Sondersätze relativ einfach umzusetzen sind.

Aymo Brunetti, Volkswirtschaftsprofessor an der Universität Bern und früherer Bundesökonom, nennt sie eine «versteckte Subvention», die kaum mehr wegzubringen sei.

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  • Bild 1 von 4. Seit 1996 gilt in der Hotellerie ein Sondersatz bei der Mehrwertsteuer. Bildquelle: KEYSTONE / Martial Trezzini.

  • Bild 2 von 4. Dieser liegt aktuell für Beherbergungsleistungen bei 3.8 Prozent und ist befristet bis Ende 2027. Bildquelle: KEYSTONE / Christian Beutler.

  • Bild 3 von 4. Mit einer Motion hat das Parlament eine Verlängerung dieses Sondersatzes verlangt. Bildquelle: IMAGO / NurPhoto.

  • Bild 4 von 4. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung dazu durchgeführt und hält aufgrund der Ergebnisse an einer Befristung der Verlängerung fest. Bildquelle: KEYSTONE / Gaetan Bally.

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Ob er recht hat, wird sich zeigen, wenn der Ständerat diese Woche über die siebte Verlängerung des Sondersatzes für die Hotellerie entscheidet. Der Bundesrat möchte dieses Privileg auslaufen lassen. Und auch der Nationalrat hat in der Sommersession überraschend entschieden, die steuerliche Sonderstellung der Beherbergungsbranche aufzuheben.

Sollte es so weit kommen, würde dies ab 2028 rund 300 Millionen Franken jährlich in die Bundeskasse spülen.

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