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Wednesday, September 16, 2026

Nach Extrarunde: Ständerat will, dass Mord nie verjährt

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  • Der Ständerat hat mit 25 zu 18 Stimmen beschlossen, Mord in der Schweiz unverjährbar zu machen.
  • Bisher verjähren Morde nach 30 Jahren – die Rechtskommission wollte dies so belassen, scheiterte aber.
  • Das Geschäft geht nun in die Schlussabstimmung der vereinten Bundesversammlung am Ende der Herbstsession.

Wer in der Schweiz einen Mord begeht, muss innerhalb von 30 Jahren nach der Tat strafrechtlich verfolgt werden. Denn anders als in vielen umliegenden Ländern wie Deutschland oder Österreich gibt es in der Schweiz eine Verjährungsfrist. Bereits vor sieben Jahren forderte eine Standesinitiative die Unverjährbarkeit für Mord.

Bereits unverjährbar sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und gewisse Sexualdelikte an Kindern. Begründet wurde die Standesinitiative mit den neuen Entwicklungen bei den DNA-Analysen, die es auch viele Jahre nach einer Straftat ermöglichen, einen Täter zu überführen.

DNA-Analysen können Täter auch nach Jahrzehnten noch überführen. Als Beispiel nannte Daniel Jositsch (Parteilos) in der Debatte die Kristallhöhlen-Morde aus den Achtzigerjahren.

DNA-Analysen können Täter auch nach Jahrzehnten noch überführen. Als Beispiel nannte Daniel Jositsch (Parteilos) in der Debatte die Kristallhöhlen-Morde aus den Achtzigerjahren.IMAGO/Westend61

Eigentlich haben Nationalrat und Ständerat schon Ja gesagt zur Unverjährbarkeit von Mord. Der Nationalrat beschloss im März, die Verjährungsfrist für weitere schwere Straftaten zu erhöhen, für die vorsätzliche Tötung etwa von 15 auf 30 Jahren zu erhöhen.

Wegen der Differenzen beugte sich die kleine Kammer am Mittwoch erneut über die Vorlage. Grund dafür ist ein Rückkommensantrag der Rechtskommission des Ständerats, dem sich auch die Schwesterkommission des Nationalrats anschloss.

Bundesrat Jans: «DNA-Spur ist kein Tatbeweis»

Eine grosse Rolle dabei spielten Warnungen aus der juristischen Praxis, wie Justizminister Beat Jans (SP) ausführte: «Die Unverjährbarkeit ist mit einem Versprechen verbunden, das sie kaum einlösen kann.» Bei den Opferangehörigen könne sie falsche Hoffnungen schüren.

«Eine DNA-Spur beweist nicht, dass eine Person jemanden getötet hat und schon gar nicht die besondere Skrupellosigkeit, die eine Tötung zum Mord macht. Daraufhin haben die Fachleute hingewiesen», so Jans. Hinzu komme, dass nach einer langen Zeit auch entlastende Beweise verschwinden, etwa durch den Tod von Zeugen. Die Angleichung der Verjährungsfristen befürwortet Jans indes.

Justizminister Beat Jans (SP) sprach sich in der Debatte dafür aus, dass Mord wie bis anhin nach 30 Jahren verjähren soll.

Justizminister Beat Jans (SP) sprach sich in der Debatte dafür aus, dass Mord wie bis anhin nach 30 Jahren verjähren soll.20min/Matthias Spicher

Auch FDP-Ständerat Matthias Michel wies auf die Grenzen des Rechtsstaates hin: «Wir fürchten, dass es neue Opfer statt Opfergerechtigkeit gibt», sagt er. Es gehe nicht um Täterschutz, sondern um den Schutz vor Justizirrtümern.

Jositsch: «Angehörige fühlen sich allein gelassen»

Für die Unverjährbarkeit sprach sich Ständerat Daniel Jositsch aus. In seinem Votum nannte er eine Reihe von Cold Cases, die nach heutigem Recht verjährt sind. Ein Gerichtsverfahren sei immer eine Belastung für die Angehörigen, unabhängig davon, wie viel Zeit seit der Tat vergangen ist.

«Die Opferangehörigen fühlen sich allein gelassen von uns. Wenn wir nach 30 Jahren sagen, wir haben eine DNA-Spur und können sie einem Mann zuordnen, aber wir machen es nicht. Das ist eine Belastung», sagte Jositsch. Es zeige den Angehörigen, dass sich die Gesellschaft nicht für sie interessiere. Etwa die Eltern eines Kindes, das aus «übelsten Motiven» umgebracht wurde.

«Wenn es gelingt, auch nur einen einzigen Mord aufzuklären, haben wir mit dieser Bestimmung etwas gewonnen», sagte Daniel Jositsch am Mittwoch bei der Debatte im Ständerat.

«Wenn es gelingt, auch nur einen einzigen Mord aufzuklären, haben wir mit dieser Bestimmung etwas gewonnen», sagte Daniel Jositsch am Mittwoch bei der Debatte im Ständerat.20min/Matthias Spicher

Jositsch räumte ein, dass es nur um wenige Fälle geht, welche die Bevölkerung aber bewegten: «Wenn es gelingt, auch nur einen einzigen Mord aufzuklären, haben wir mit dieser Bestimmung etwas gewonnen», sagte er und appellierte an die Kolleginnen und Kollegen im Ständerat, bei ihrem Entscheid zugunsten der Unverjährbarkeit zu bleiben.

Mit 25 zu 18 Stimmen setzte sich die Minderheit der Kommission durch. Mord soll also in Zukunft zum Katalog der unverjährbaren Verbrechen gehören. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung der vereinten Bundesversammlung am Ende der Herbstsession. Eine letzte Hürde bleibt also im Krimi um die Verjährbarkeit.

Delia Bachmann

Delia Bachmann (dba), Jahrgang 1993, arbeitet seit 2024 für 20 Minuten. Als Redaktorin im Ressort Politik berichtet sie über das Geschehen in Bundesbern.

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