Bundesrat erhöht Mindestzins bei deiner Pensionskasse deutlich

- Der Bundesrat erhöht den Mindestzinssatz in der Pensionskasse von 1,25 auf zwei Prozent.
- Das obligatorische Altersguthaben muss ab dem 1. Januar 2027 mit mindestens zwei Prozent verzinst werden.
- Die Fachkommission hatte nur 1,75 Prozent empfohlen.
Wer Geld in der Pensionskasse hat, profitiert ab 2027 von einer höheren Mindestverzinsung. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den Zinssatz der beruflichen Vorsorge von 1,25 auf 2 Prozent anzuheben.
Das bedeutet: Das obligatorische Altersguthaben der Versicherten muss künftig mit mindestens zwei Prozent verzinst werden. Grund für den Entscheid ist die gute finanzielle Lage der Pensionskassen. Laut dem Bund soll die Zinserhöhung auch einen Ausgleich für die höhere Inflation schaffen, die seit 2022 besteht.
Bundesrat geht über Vorschlag der Kommission hinaus
Auch die Entwicklung der Aktienmärkte und der Bundesobligationen spielte eine Rolle. Die zuständige Fachkommission hatte lediglich eine Erhöhung auf 1,75 Prozent empfohlen. Der neue Mindestzinssatz gilt ab dem 1. Januar 2027.
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Christof Vuille (vuc) leitet seit 2023 das Ressort Politik und ist Mitglied der Redaktionsleitung. Er berichtet für 20 Minuten nah am Puls der Bundespolitik.
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