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Tuesday, September 29, 2026

Wohnungsnot – Personen aus dem Asylbereich in umstrittenen Sugus-Häusern

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Die Steuerzahlenden zahlen einen Teil der neuen Sugus-Mieten – während die meisten Langzeitmietenden ausgezogen sind.

29.09.2026, 19:28

Die Situation in den Sugus-Häusern mitten in Zürich spitzt sich zu: In den letzten Monaten kam es nebst Lärm durch Airbnb-Gäste zu Einbrüchen im Keller. Eine Mietende zeigt uns eine eingeschlagene Wohnungstür, die sie im Keller gefunden hat, und berichtet von einer Frau mit blutunterlaufenen Augen – sie vermutete einen Fall von häuslicher Gewalt und alarmierte die Polizei.

Hängiges Verfahren zu Kündigungen

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Zwar hat die Schlichtungsstelle die Massenkündigung von 105 Parteien für missbräuchlich erklärt. Dennoch sind seit Dezember 2024 rund zwei Drittel der Mietenden ausgezogen – auch wegen behaupteter Schikanen durch die Hausbesitzerin Intuiva AG.

Die einzige Verwaltungsrätin der Intuiva AG ist Regina Bachmann. Sie hat drei der neun Häuser geerbt und ursprünglich eine Totalsanierung angekündigt. Das Verfahren wegen Missbräuchlichkeit der Kündigungen ist hängig vor dem Obergericht.

Steuergelder für umstrittene Eigentümerin

SRF-Recherchen zeigen nun: Die Steuerzahlenden finanzieren einen Teil der Mieten. Gemäss Angaben der Asylorganisation Zürich (AOZ) leben fünf Personen aus dem Asylbereich in den Häusern. SRF-Recherchen, wonach weitere fünf neue Mietende Sozialhilfeempfänger sind, kommentieren die sozialen Dienste nicht.

Mehrstöckiges Gebäude mit schrägen Glasbalkonen und Pflanzen.
Legende: In den Sugus-Häusern in Zürich verschärft sich die Lage weiter. KEYSTONE/Til Buergy

Verschachteltes Untermietverhältnis

Drei vorläufig aufgenommene Männer aus Afghanistan und Äthiopien leben je in einem Einzelzimmer einer 4.5-Zimmer-Wohnung mit gemeinsamer Küche und Bad. Sie haben die Zimmer selbst gefunden und die Mietverträge der AOZ vorgelegt. Gemäss Recherchen vermietet die Intuiva AG die Zimmer nicht direkt, sondern über eine Firma mit Kurzzeitvermietungen, die sie wiederum an einen Pakistani untervermietet.

Die Untermiete ist zulässig, wenn die Eigentümerin einverstanden ist mit der Kette an Untermietverträgen. Auf Anfrage hat Regina Bachmann dazu keine Stellung genommen.

Steuerzahlende bezahlen doppelt so viel

Im Fall der drei Männer bezahlt die AOZ den Maximalbetrag von je 1200 Franken brutto pro Zimmer und Monat. Mit total 3600 Franken kosten die Steuerzahlenden die 3 Einzelzimmer monatlich rund doppelt so viel wie die ganze 4.5-Zimmer-Wohnung vor der Kündigung gekostet hatte. Die AOZ schreibt: «Die aktuellen Mietverträge der unterstützten Personen sind neue, separate und eigenständige Verträge.»

Keine Einschränkungen für Fürsorgeempfänger

Warum aber bezahlt die Asylorganisation überhaupt Mieten in Häusern mit einem offenen Rechtsstreit wegen missbräuchlicher Massenkündigung? Man könne bestimmte Eigentümerinnen mit neuen Mietverträgen nicht pauschal ausschliessen, dafür gäbe es keine Rechtsgrundlage, schreibt die AOZ. «Es wäre zudem nicht sachgerecht, da es die Verfügbarkeit von Wohnraum für sozialhilfebeziehende Klientinnen und Klienten einschränken würde.»

Mehr Mieteinnahmen durch Trennwände

Es gibt noch ein weiteres Problem: Trennwände, die aus dem offenen Wohn- und Essbereich zwei Einzelzimmer machen. Gemäss Auskunft der Mietenden wurden solche Trennwände in fünf Wohnungen eingezogen. Dafür braucht es Baubewilligungen. Ob Baugesuche eingereicht wurden, will das Amt für Baubewilligungen aus Datenschutzgründen nicht sagen.

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  • Bild 1 von 2. Eine inserierte Airbnb-Wohnung mit Trennwänden und 5 Einzelzimmern. Bildquelle: Airbnb/Screenshot.

  • Bild 2 von 2. In einer Wohnung mit mindestens drei Zimmern ist ein Fenster in der Küche Vorschrift. In dieser Sugus-Wohnung mit Trennwänden, ist die Küche aber fensterlos. Bildquelle: Airbnb/Screenshot.

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Gemäss Planungs- und Baugesetz ist der Fall aber eigentlich klar: In einer Wohnung mit mindestens drei Zimmern ist ein Fenster in der Küche Vorschrift. Durch das Einziehen der Trennwände ist dies in jenen Sugus-Wohnungen aber nicht mehr der Fall. Vorsätzliche Verstösse können gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich mit bis zu 50'000 Franken gebüsst werden.

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