Techkonzern im Visier – Millionenbusse für Google: Illegale Standortüberwachung bestraft

- Die irische Datenschutzbehörde (DPC) hat den US-Technologieriesen Google am Montag zu einer Geldstrafe von 403 Millionen Euro (380 Millionen Schweizer Franken) verdonnert.
- Die Aufsichtsbehörde wirft dem Konzern vor, die Standortdaten seiner Nutzerinnen und Nutzer unzulässig verarbeitet zu haben.
Es handelt sich um die vierthöchste Geldstrafe, die jemals von der irischen Datenschutzkommission verhängt worden ist. Da Google seinen europäischen Hauptsitz in Dublin hat, ist die dortige DPC auf europäischer Ebene für die Überwachung des Konzerns zuständig.
Rekordstrafe für Google
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Es ist bei weitem nicht das erste Mal, dass der US-Tech-Riese in Europa tief in die Tasche greifen muss. Erst kürzlich bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) endgültig eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU‑Kommission. Google hatte seine Marktmacht beim Betriebssystem Android missbraucht, indem es Hersteller zur Vorinstallation der Google-Suche und des Chrome-Browsers zwang. Mit der Abweisung von Googles Beschwerde bleibt die Busse von rund 4.1 Milliarden Euro (3.9 Milliarden Franken) bestehen – die höchste Wettbewerbsstrafe in der Geschichte der EU.
Verlust der Kontrolle über private Daten
Standortdaten können «den Nutzen von Onlinediensten verbessern, aber sie können auch eine erhebliche Menge an Informationen über eine Person preisgeben, darunter auch Informationen, die von Natur aus privat sind», erklärte Graham Doyle, Kommissar bei der DPC, in einer Pressemitteilung.
Durch die Verstösse von Google hätten Nutzer nicht wissen können, dass ihr Standort beispielsweise dazu genutzt wurde, sie durch personalisierte Werbung zu beeinflussen oder ihre persönlichen Interessen abzuleiten. Dadurch hätten die Betroffenen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten verloren.
Untersuchung basiert auf Verbraucherbeschwerden
Die Untersuchung wurde bereits im Februar 2020 aufgrund von Beschwerden mehrerer europäischer Verbraucherorganisationen eingeleitet und bezieht sich auf den Zeitraum zwischen 2018 und 2020.
Im Fokus der DPC stand die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung durch die Google-Funktionen «Web- und App-Aktivität», «Standortverlauf» und «Standortgenauigkeit».
Google verweist auf veraltete Regeln
Ein Sprecher von Google betonte, dass es in diesem Fall um frühere Regelungen gehe, die inzwischen aktualisiert worden seien: «Seit 2019 haben wir unsere Vorgehensweisen erheblich weiterentwickelt und leistungsstarke Tools eingeführt, die die Verwaltung von Standortdaten vereinfachen.» Dennoch hat die Behörde Google nun eine Frist von sechs Monaten gesetzt, um seine Datenverarbeitung vollständig mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.
Für Google ist das Verfahren in Irland damit jedoch nicht abgeschlossen. Gegen das Unternehmen laufen bei der DPC derzeit drei weitere Untersuchungen, die sich laut der Behörde alle in einem fortgeschrittenen Stadium befinden.
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