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Thursday, October 29, 2026

Dieselskandal: Österreichische Opfer dürfen VW noch verklagen

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Opfer von Abgasbetrug, die ihre Fahrzeuge in Österreich gekauft oder geleast haben, können Fahrzeughersteller nach wie vor gerichtlich zur Rechenschaft ziehen. Die Verjährungsfrist beträgt nämlich 30 Jahre, nicht bloß drei Jahre. Grund ist, dass der Schaden aus gerichtlich strafbaren Handlungen rührt, die nur vorsätzlich begangen werden können und mit einem Jahr Haft bedroht sind. Ob tatsächlich Täter verurteilt worden sind, ist belanglos.

Dies geht aus einer am Mittwoch bekannt gewordenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) des Landes hervor. Er weist einen Rekurs des Volkswagenkonzerns rechtskräftig zurück (Az. 6 Ob 86/26d). Die meisten österreichischen Gerichte haben schon bisher die längere Verjährungsfrist vom 30 Jahren angewandt, einige aber nur drei Jahre zugelassen. Damit dürfte jetzt Schluss sein. Nun können auch jene Schadenersatz verlangen, die noch nichts erhalten haben.

2015 hat VW zugegeben, beim Dieselmotor EA189 betrogen zu haben: Heimliche Maßnahmen ließen den EA189 Abgastests bestehen, doch im Alltagsbetrieb war der Antrieb umweltschädlicher als erlaubt. Auch in Fahrzeugen der Konzernmarken Audi, Seat und Škoda wurde der Betrugsmotor verbaut; insgesamt sind rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen, davon circa 363.400 in Österreich. Die erforderliche Nachrüstung führt zu geringerer Leistung bei höherem Verbrauch, was den Wert des Fahrzeugs reduziert.

Diesen Schaden möchten Betroffene ersetzt haben. Doch seit Anbeginn versucht der Volkswagenkonzern, sich herauszuwinden. Zunächst wollte er sich in Österreich gar nicht vor Gericht stellen lassen und prozessierte bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser entschied 2020, dass VW-Geschädigte durchaus in ihrer Heimat klagen dürfen.

Daraufhin schloss VW einen 23 Millionen Euro schweren Vergleich. Davon profitierten aber nur jene, die sich im Vorfeld zu Massenklagen angemeldet hatten. Jene, die damals leer ausgegangen sind, können sich derzeit für eine Abhilfeklage anmelden und auf rund 1.500 Euro hoffen – selbst wenn sie das Automobil nicht mehr besitzen. Hinter dem gebührenfreien Angebot stehen der österreichische Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV), die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Breiteneder und ein Prozessfinanzierer.

Wer meint, höheren Schaden geltend machen zu können, kann selbstredend einzeln in jenem österreichischen Gerichtssprengel klagen, in dem er das Dieselfahrzeug geleast oder gekauft hat. Auf diesem Weg hat eine Klägerin im niederösterreichischen Mödling gut 5.000 Euro verlangt. Das dortige Bezirksgericht hat die Klage auf Antrag des VW-Konzerns wegen Verjährung abgewiesen, ohne auf das Vorbringen zu den strafbaren Handlungen einzugehen. Das wurde vom Berufungsgericht aufgehoben, wogegen der VW-Konzern Rekurs zum OGH ergreifen wollte.

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