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Wednesday, November 4, 2026

Versicherte profitieren – Höherer Mindestzins bei Pensionskassen – das müssen Sie wissen

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Der Entscheid: Guthaben bei den Pensionskassen werden ab dem kommenden Jahr deutlich höher verzinst als zurzeit. Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0.75 Prozentpunkte auf 2.0 Prozent erhöht. Das bedeutet: Wer noch nicht pensioniert ist und bisher einen tieferen Zins erhalten hat, kann künftig mehr Geld fürs Alter ansparen – und erhält dadurch später möglicherweise auch eine höhere Rente.

Die Begründung: Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1.25 Prozent. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen sei sehr solide, teilt der Bundesrat mit. Das erlaube eine deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes, die einen Ausgleich für die insgesamt höhere Inflation seit 2022 schaffe. «Die Pensionskassen stehen finanziell gut da und ihre Reserven sind fast vollständig geäufnet», sagt Doris Bianchi vom Bundesamt für Sozialversicherung gegenüber SRF. Gleichzeitig hätten die Pensionskassen eine «gute Performance» hingelegt: «Dementsprechend ist es wichtig, dass die Versicherten von einer besseren Verzinsung profitieren können.»

Hände halten ein geöffnetes rotes Portemonnaie mit mehreren Reissverschlussfächern.
Legende: Neu soll das angesparte Geld bei den Pensionskassen deutlich höher verzinst werden. Bis jetzt galt ein Mindestzinssatz von 1.25 Prozent, ab dem neuen Jahr gilt nun der Mindestzinssatz von 2 Prozent. Keystone/ /Sebastian Kahnert

Das Rechenbeispiel: Für einen aktiven Arbeitnehmer oder eine aktive Arbeitnehmerin, der oder die zum Beispiel 200'000 Franken in der zweiten Säule angespart hat, macht die Zins­erhöhung durchaus einen Unterschied: Mit 1.25 Prozent nimmt das Vermögen durch den Zins pro Jahr um 2500 Franken zu – mit einem Zins von zwei Prozent um 4000 Franken. In wenigen Jahren macht der höhere Mindestzinssatz beim angesparten Vorsorgevermögen also mehrere Tausend Franken Unterschied.

Die Reaktionen: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund teilt mit, es sei richtig, wegen der «prall gefüllten Pensionskassen» Erträge an die Versicherten zurückzugeben. Auch der Arbeitnehmenden-Dachverband Travailsuisse begrüsst den Bundesratsentscheid. Anders sieht es der Schweizerische Versicherungsverband: «Nie zuvor in der Geschichte der beruflichen Vorsorge wurde der Mindestzinssatz derart stark angehoben», teilt der Verband mit.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bezeichnet die Erhöhung als «fahrlässig»: «Mit diesem Entscheid wird weder den verschiedenen Herausforderungen noch der geopolitischen Situation Rechnung getragen», sagt Ressortleiterin Barbara Zimmermann-Gerster gegenüber SRF.

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