Neue Kultur und neue Sprache – Wie geht es geflüchteten Kindern an Schweizer Schulen?

Neue Kultur und neue Sprache Wie geht es geflüchteten Kindern an Schweizer Schulen?
Geflüchtete Kinder haben wie alle Minderjährige das Recht auf Bildung. Allerdings müssen sie an Schweizer Schulen mit diversen Herausforderungen kämpfen. Zudem bleibt meist die Unsicherheit des Aufenthaltsstatus.
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13.09.2026, 17:11
In den Jahren 2022 und 2023 wurden rund 30’000 geflüchtete Kinder in der Schweiz eingeschult, wie eine Schätzung der Pädagogischen Hochschule PH Zürich ergab. Besonders viele von ihnen flohen aus der Ukraine in die Schweiz.
Nationale Zahlen zu geflüchteten Kindern an Schweizer Schulen gibt es nicht, wie das Staatssekretariat für Migration SEM auf Anfrage bekannt gibt. Es verweist an die Kantone.
Zahlen aus den Kantonen
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Beim Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im Schuljahr 2021/2022 traten im Kanton Basel-Stadt 416 Kinder mit Fluchthintergrund in die Volksschule ein. In Bern waren es 1780.
Im Schuljahr 2025/2026 traten in Basel noch 99 Kinder mit Fluchthintergrund in die Schule ein. In Bern 520 Kinder.
«Es besteht ein Recht auf Bildung»
«Zuerst kommen geflüchtete Menschen in ein Bundesasylzentrum. Bereits dort müssen Minderjährige unterrichtet werden, weil das Recht auf Bildung besteht», sagt Pascale Herzig. Sie ist Dozentin an der PH Zürich und hat 2023 eine Studie zu geflüchteten Kindern an Schweizer Schulen veröffentlicht.
Was bedeutet das «Recht auf Bildung»?
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Das Recht auf Bildung ist ein fundamentales Menschenrecht, dem sich auch die Schweiz verpflichtet hat. Staaten sind verpflichtet, Minderjährigen kostenlos Zugang zu Bildung zu gewähren – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status.
Ausserdem gilt in der Schweiz die Schulpflicht. Minderjährige müssen elf Jahre die obligatorische Schule besuchen.
«Im Bundesasylzentrum erhalten die Kinder vor allem Sprachunterricht», erklärt Herzig. «Der Unterricht in den Bundesasylzentren ist sehr herausfordernd. Die Kinder kommen aus unterschiedlichen Ländern, sprechen unterschiedliche Sprachen und haben ein unterschiedliches Vorwissen.»
Wenn das Asylverfahren nach 140 Tagen nicht abgeschlossen ist, werden die Geflüchteten einer kantonalen Einrichtung zugeteilt. Spätestens dann werden die Kinder in die Volksschule integriert.
Herausforderungen in der «normalen» Schule
In der Volksschule erhalten die geflüchteten Kinder den gleichen Unterricht wie die anderen Kinder. Trotzdem gebe es immer noch diverse Herausforderungen, sagt Pascale Herzig. «Bei vielen geflüchteten Kindern ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen. Sie wissen also nie, ob sie wieder abgeschoben werden.»
Auch die Sprachkenntnisse sind ein Thema. «Ein geflüchtetes Kind lernt in der Schweiz a priori zwei Sprachen. Es muss Deutsch und Schweizerdeutsch lernen.» Zudem kämen diverse Fachsprachen, beispielsweise in Fächern wie NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft).
Schlussendlich sei auch die Schulkultur hierzulande anders. «Viele Kinder aus der Ukraine haben mir erzählt, dass man bei ihnen der Lehrperson keine Fragen stellt. Auch die Unterrichtsformen sind anders. Es gibt zum Beispiel keine Gruppenarbeiten.»
Sonderfall Ukraine
Für die Geflüchteten aus der Ukraine wurde der Schutzstatus S zum ersten Mal ausgerufen. Die Geflüchteten müssen nicht das normale Asylverfahren durchlaufen. «Zu Beginn sind viele ukrainische Familien in der Schweiz bei Verwandten oder Bekannten untergebracht worden. Die Kinder wurden gleich am entsprechenden Ort eingeschult und kamen direkt in die Volksschule.»
Für die Kinder sei es ein grosser Vorteil, wenn sie so schnell wie möglich in die Volksschule kommen, sagt Herzig. «Sie kommen schneller mit unserer Sprache und Kultur in Kontakt. Sie können in der Schule einen normalen Alltag leben und kommen aus dem engen Asylzentrum raus.» Diese Faktoren würden zu einer schnellen Integration und zu mehr Selbstständigkeit beitragen.
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