Auf einen Blick – Änderung Kriegsmaterialgesetz in Kürze

Am 29. November geht es um das Kriegsmaterialgesetz. Unter anderem wegen der veränderten Sicherheitslage in Europa nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hat das Parlament im Dezember 2025 Lockerungen beschlossen. Dagegen haben mehrheitlich linke Parteien und Organisationen das Referendum ergriffen. Deshalb darf nun das Stimmvolk als Souverän darüber befinden.
Ziel der Vorlage
Bundesrat und Parlament wollen, dass Kriegsmaterial künftig unter bestimmten Umständen auch an Partnerstaaten geliefert werden kann, auch wenn diese in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Ausserdem möchten National- und Ständerat dem Bundesrat mehr Handlungsspielraum geben, um besser auf die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen reagieren zu können.
Abstimmungstext
Das ist neu
Konkret sollen unter bestimmten Voraussetzungen 36 westliche Partnerländer auch dann Kriegsmaterial in der Schweiz kaufen dürfen, wenn sie selbst in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Heute würde in einem solchen Fall eine entsprechende Bewilligung nicht erteilt. Zu diesen Partnerländern gehören alle EU/Efta-Länder ausser Liechtenstein, das keine Armee hat, sowie Argentinien, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, die USA und Grossbritannien.
Zudem sollen Käufer nicht mehr in jedem Fall garantieren müssen, dass sie das gekaufte Kriegsmaterial nicht an andere Staaten weitergeben. Allerdings soll der Bundesrat aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen eine solche Garantie auch künftig verlangen können. Aus denselben Gründen soll die Landesregierung auch Lieferungen an Partnerländer verhindern können, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden.
Direkte oder auch indirekte Lieferungen an die Ukraine wären laut Bundesrat weiterhin nicht möglich. Mit der Änderung würde der Export von Kriegsmaterial nach wie vor nur dann bewilligt, wenn dies nicht dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen der Schweiz und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik widerspreche.
Drei Argumente dafür
- Die bewaffnete Neutralität bedeutet, dass die Schweiz in der Lage sein muss, sich militärisch zu verteidigen. Dafür braucht sie neben der Armee eine eigene Rüstungsindustrie.
- Die Gesetzesänderung sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Rüstungsindustrie. Damit bleiben Arbeitsplätze und technisches Know-how in der Schweiz erhalten.
- Die Sicherheit der Schweiz profitiert. Nur wenn die Schweiz selbst Kriegsmaterial anbietet und in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden bleibt, kann sie in Krisenzeiten auch mit Kriegsmaterial beliefert werden.
Quelle der Argumente: GFS Bern – SRG-Umfrage
Drei Argumente dagegen
- Mit der Gesetzesänderung könnten Schweizer Waffen leichter an Staaten gelangen, die in Kriege verwickelt sind oder Menschenrechte systematisch verletzen.
- Mit dem neuen Gesetz verliert die Schweiz weitgehend die Kontrolle darüber, ob und an wen Schweizer Kriegsmaterial weitergegeben wird.
- Die Lockerung der Exportregeln gefährdet die Glaubwürdigkeit der Schweizer Neutralität
Quelle der Argumente: GFS Bern – SRG-Umfrage
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. Der Nationalrat stimmte mit 122 zu 68 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Gesetzesanpassung zu, der Ständerat mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.
News, Hintergründe und Analysen zu den Abstimmungen vom 29. November 2026.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.