Deutscher verwechselt Dietikon mit Dietlikon: 75 Fr. Zuschlag

- Ein 26-jähriger Deutscher erhielt in Dietikon einen Zuschlag von 75 Franken, weil er ein Billett für Dietlikon statt Dietikon gelöst hatte.
- Nach einer E-Mail an die Aargauer Verkehr AG wurde der Zuschlag aus Kulanz auf 25 Franken reduziert.
- Laut SBB und Alliance SwissPass können Fahrgäste, die sich ungerecht behandelt fühlen, Kontrollfälle nachträglich prüfen lassen.
Nur ein einziger Buchstabe führte zu einem Zuschlag von 75 Franken. Caram (26) aus Deutschland passierte am Wochenende ein teures Versehen, als er in Dietikon im Kanton Zürich ins Tram stieg. Zuvor hatte er beim Billettlösen «Dietlikon» – mit einem L zu viel – eingegeben.
Prompt kam es zur Ticketkontrolle, wobei der Kontrolleur dem 26-Jährigen einen Zuschlag verhängte. «Als der Kontrolleur meinte, ich hätte ein Ticket für die falsche Preiszone gelöst, ärgerte ich mich im ersten Augenblick, fand mich aber schnell damit ab», sagt der junge Deutsche zu 20 Minuten. Er fügt an: «Als der Kontrolleur aber sah, dass ich ein L zu viel eingetippt hatte, schmunzelte er nur und sagte: ‚Das passiert den Besten.›» Das Erlebte erzählt Caram später in einem Video, das er auf den sozialen Medien postet.
«Fehler werde ich nie mehr machen»
In den Kommentaren zeigten viele Personen Verständnis für den ehrlichen Fehler. «Ich kann diese beiden Orte auch nie unterscheiden und ich lebe in der Schweiz», witzelt eine Person. Andere wollten Caram weiterhelfen: «Ruf bei der SBB an und erklär ihnen die Situation, meistens zahlst du dann nicht den vollen Preis», gibt es etwa zu lesen.
Diesen Rat habe er befolgt – mit Erfolg. Er habe eine E-Mail geschrieben und erklärt, dass es sich wirklich um ein Versehen handelte. Die zuständige Aargauer Verkehr AG sei bereit gewesen, den Rechnungsbetrag auf 25 Franken zu senken. «Ich fand das wirklich sehr toll, wie kulant sie waren und dass sie Verständnis zeigten», sagt Caram. Der Deutsche, der seit etwas mehr als einem halben Jahr in der Schweiz wohnt, betont lachend: «Ich habe dazugelernt – diesen Fehler werde ich bestimmt nie wieder machen.»
Ohne gültigen Fahrausweis folgt Zuschlag
Wie häufig solche Verwechslungen vorkommen, ist nicht bekannt. Wie viele Personen jährlich fälschlicherweise ein Billett für Dietlikon beziehungsweise Dietikon lösen, kann die Alliance SwissPass nicht mit Genauigkeit beziffern. Was Mediensprecherin Michaela Ruoss aber sagen kann: «Wer den öffentlichen Verkehr in der Schweiz benutzt, muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.»
Das Kontrollpersonal prüft bei einer Kontrolle, ob ein gültiger Fahrausweis vorhanden ist und vorgewiesen werden kann. Ruoss ergänzt: «Ist dies nicht der Fall, wird der Sachverhalt als Reise ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis erfasst und ein Zuschlag ausgestellt.»
Was ist der Unterschied zwischen einem gültigen und einem teilgültigen Fahrausweis?
Reise ohne gültigen Fahrausweis: Die Person hat für die kontrollierte Fahrt kein gültiges Billett. Entweder fehlt das Ticket ganz oder es gilt nicht für die tatsächlich gefahrene Strecke. Dafür wird der volle Zuschlag erhoben.
Reise mit teilgültigem Fahrausweis: Die Person hat zwar ein Billett, aber es passt nicht vollständig zur Reise. Zum Beispiel fehlt eine Zone, ein Klassenwechsel oder ein gültiges Halbtax. Dafür wird der reduzierte Zuschlag erhoben.
Diesen Zuschlag gibt es in der Regel
Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen im ersten Fall 90, im zweiten 130 und ab dem dritten 160 Franken. Dazu kommt eine Fahrausweispauschale von zehn Franken oder der reguläre Fahrpreis.
Reisende mit teilgültigem Fahrausweis zahlen im ersten Fall 70, im zweiten 110 und ab dem dritten 140 Franken, plus eine Fahrausweispauschale von fünf Franken oder den regulären Fahrpreis.
Verkehrspersonal vor Ort kann konkrete Fälle nicht abschliessend klären
Das Kontrollpersonal vor Ort könne aufgrund der fehlenden Zeit und der limitierten technischen Möglichkeiten die konkreten Umstände in der Regel nicht abschliessend abklären.
«Eine Person, die sich ungerecht behandelt fühlt, kann eine Klärung des Vorfalls verlangen. Diese Abklärungen übernimmt das zuständige Backoffice des jeweiligen Transportunternehmens», so Ruoss. Die Mitarbeitenden dort würden über mehr Zeit und Daten verfügen, um den konkreten Einzelfall fundiert zu überprüfen und abzuklären, ob ein Zuschlag gerechtfertigt ist oder nicht.
Fälle nachträglich prüfen lassen
Sabrina Schellenberg, Mediensprecherin der SBB, ergänzt: «Tatsächlich kann es vorkommen, dass Reisende sich bei identischen oder ähnlichen Ortsnamen vertun.» Grundsätzlich gelte: Alle Kundinnen und Kunden müssen über ein gültiges Billett verfügen.
«Gleichzeitig ist uns bewusst, dass hinter einer Reise ohne gültigen Fahrausweis nicht immer eine Absicht steckt. Das Zugpersonal entscheidet im Einzelfall, wie die Situation geregelt wird», so Schellenberg. Kundinnen und Kunden können Fälle zudem immer auch nachträglich prüfen lassen.
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Lisa Arnold (lia) arbeitet seit März 2026 bei 20 Minuten als Praktikantin im Ressort Zürich.
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