Über Jahre zu Unrecht in Haft – «Wir untersuchen die Aussagen der Opfer auf Glaubwürdigkeit»

Zwei Gerichte hatten eine Mutter und einen Stiefvater des sexuellen Missbrauchs und der Anwendung von Gewalt gegenüber ihrer 14-jährigen Tochter verurteilt. Jahre später wird das Urteil aufgehoben: Die mittlerweile 19-Jährige gab nämlich zu, dass die Vorwürfe erfunden waren, wie die Tamedia-Zeitungen schreiben. Expertin Monika Egli-Alge erklärt, wie es zu dieser Fehleinschätzung der Gutachter kommen konnte.
Monika Egli-Alge
Gründerin des Instituts Forio
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Das Institut Forio erstellt forensisch-psychologische und psychiatrische Gutachten für Behörden und Privatpersonen. Monika Egli-Alge ist seine Gründerin. Sie ist eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin, Rechtspsychologin, zertifizierte Gutachterin Strafrecht, Zivilrecht und Aussagepsychologie und zertifizierte forensische Psychotherapeutin SGFP.
SRF News: Wie häufig ist es, dass sich Anschuldigungen im Bereich sexuelle Gewalt als falsch herausstellen?
Monika Egli-Alge: Falsche Anschuldigungen im Bereich sexuelle Gewalt sind relativ selten. Es gibt etwas ältere Untersuchungen aus Deutschland. Da wurden Falschaussagen im einstelligen Prozentbereich festgestellt. Unsere Erfahrung bei Forio zeigt ebenfalls eine relativ niedrige Quote von Falschaussagen.
Das ist passiert – und hat keine Konsequenzen
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Eine 14-jährige Jugendliche aus dem Kanton Zürich erfindet Missbrauchs- und Gewaltvorwürfe und bringt ihre Mutter und Stiefvater damit ins Gefängnis. Ein Team aus vier Gutachtern hat die Vorwürfe ursprünglich als glaubwürdig eingeschätzt. Die Beschuldigten wurden von mehreren Gerichtsinstanzen verurteilt.
Einige Jahre später kommt es zu einer unerwarteten Wendung: Die mittlerweile 19-Jährige gesteht, alle Vorwürfe erfunden zu haben. Diese Lüge wurde weder von den Strafverfolgungsbehörden noch von den externen Gutachtern erkannt. Mutter und Stiefvater wurden nach 684 Tagen in Haft rechtskräftig entlassen. Pikant: Aufgrund der Falschbeschuldigung wurden die jüngeren Kinder fremdplatziert.
Für die Jugendliche hat ihre Lüge keine Konsequenzen: Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, wurde das Jugendstrafverfahren wegen falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Freiheitsberaubung im Frühling 2025 aufgrund der Fünfjähresfrist im Jugendstrafgesetz eingestellt. Im Jugendstrafrecht sind die Verjährungsfristen auf maximal fünf Jahre beschränkt.
Für die Beurteilung der Aussagen von mutmasslichen Opfern werden Expertinnen und Experten beigezogen. Was wird in diesen Gutachten genau überprüft?
Im Grunde obliegt es der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, die Wahrheitsfindung zu untersuchen. Gerichte und Staatsanwaltschaften ziehen dann Expertinnen und Experten bei, wenn sie unsicher sind, ob die Aussagen erlebnisfundiert sind oder nicht.
Wir untersuchen die Aussagen des mutmasslichen Opfers auf die sogenannte Glaubhaftigkeit.
Wenn wir so einen Auftrag im Bereich der Aussagepsychologie erhalten, dann ist das ein relativ komplexer Vorgang. Wir untersuchen die Aussagen des mutmasslichen Opfers auf die sogenannte Glaubhaftigkeit, beziehungsweise schauen wir, ob sich die Aussagen des mutmasslichen Opfers in ihrer Qualität von möglichen erlebnisfundierten Aussagen oder eben von Lügen unterscheiden.
Eine teure Angelegenheit
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Im vorliegenden Fall haben sich die Richter gemäss dem Medienbericht auf ein 39'000 Franken teures Gutachten mit 220 Seiten einer Gruppe aus vier Experten gestützt. Dabei wird der Justizirrtum für die Zürcher Steuerzahlenden teuer, schreibt der «Tages-Anzeiger». Die Anwälte der Mutter und des Stiefvaters forderten für die erlittene Inhaftierung Genugtuung von 240’000 Franken. Zudem werde die Staatskasse die bisher aufgelaufenen Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten von über 340’000 Franken übernehmen müssen.
In diesem Fall hat es sich um eine minderjährige Person gehandelt. Wie werden Befragungen von Minderjährigen in der Schweiz durchgeführt?
Wir machen die Erfahrung, dass die Befragungen von mutmasslichen Opfern, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, professionell durchgeführt werden. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte diese Befragungen durchführen. Die Befragungen werden gefilmt. Mutmassliche Opfer dürfen zweimal befragt werden, und das ist aus aussagepsychologischer Sicht ganz toll. Denn je mehr Befragungen durchgeführt werden, umso mehr Aussagen zum gleichen Ereignis werden generiert. Und das ist tendenziell schlecht.
Es gibt verschiedene andere Analysen und Prozeduren, mit denen man Aussagen von mutmasslichen Opfern gutachterlich untersucht.
Im aktuellen Fall wurden die Aussagen der Jugendlichen als glaubhaft eingestuft, obwohl sie später zugab, alles erfunden zu haben. Wie können solche Fehler in der Beurteilung entstehen?
Die Aussagepsychologie und die Begutachtung der Glaubhaftigkeit sind keine exakten Wissenschaften. Da können – wie überall sonst auch – Fehler in der Beurteilung entstehen. Man geht wissenschaftlich davon aus, dass sich Aussagen über erlebte Ereignisse von Lügen unterscheiden, beispielsweise darin, dass Aussagen über erlebte Ereignisse viel detailhafter sind. Das ist nur ein kleines Beispiel, das man nicht generalisieren darf. Es gibt verschiedene andere Analysen und Prozeduren, mit denen man Aussagen von mutmasslichen Opfern gutachterlich untersucht. Am Schluss spricht man von Wahrscheinlichkeiten, ob diese Aussage erlebnisfundiert oder eben erfunden ist.
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