190 Tage statt 18 Monate Haft: Dealer will 10’500 Fr. Genugtuung

- Ein 37-jähriger Pole wird in Visp wegen Drogenhandels zu 190 Tagen bedingter Freiheitsstrafe und 1000 Franken Busse verurteilt.
- Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate Gefängnis und fünf Jahre Landesverweisung gefordert, konnte den schweren Drogenhandel vor Gericht aber nicht belegen.
- Weil der Mann 70 Tage zu lange in Haft sass, soll ihm der Kanton Wallis 10’500 Franken Genugtuung zahlen.
Er wurde wegen Drogenhandels verurteilt und soll nun trotzdem Geld vom Kanton erhalten: Ein 37-jähriger Pole sass im Wallis 70 Tage länger hinter Gittern, als er hätte müssen. Dafür soll ihm der Kanton 10’500 Franken zahlen. Das berichtet der «Walliser Bote» unter Berufung auf ein Urteil des Bezirksgerichts Visp.
Der Fall begann im Herbst 2025. Während mehrerer Wochen beobachtete die Polizei laut dem «Walliser Boten» ein Wohnhaus in Visp und stellte dort ein ständiges Kommen und Gehen fest. Auch der spätere Beschuldigte fiel auf: Fast täglich war er mit einem E-Scooter unterwegs und traf sich kurz mit verschiedenen Personen.
Polizei findet mehrere Hundert Gramm Drogen
Am 12. November griff die Polizei zu. Bei der Durchsuchung wurden unter anderem 390 Gramm Marihuana, knapp 100 Gramm Clephedron und 31 Gramm Ecstasy sichergestellt. Der Gerüstbauer kam in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft forderte wegen schweren Drogenhandels 18 Monate Gefängnis und eine fünfjährige Landesverweisung. Das Gericht kam jedoch zu einem anderen Schluss: Für einen schweren Fall reichten die Beweise nicht aus.
Wichtige Aussagen dürfen nicht verwendet werden
Denn bei den Beweisen gab es Probleme: Aussagen von zwei Mitbeschuldigten durften laut «Walliser Bote» nicht verwendet werden. Der Beschuldigte hatte keine Gelegenheit erhalten, sie mit ihren Aussagen zu konfrontieren.
Den Drogenhandel sah das Gericht dennoch als erwiesen an. Dafür sprachen DNA-Spuren auf Verpackungen, Bilder auf dem Handy, Chatnachrichten und Bargeldbewegungen. Das Urteil: 190 Tage Freiheitsstrafe bedingt bei zwei Jahren Probezeit und 1000 Franken Busse. Eine Landesverweisung gab es nicht.
70 Tage zu lange hinter Gittern
Der Mann hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 309 Tage in Haft verbracht. Unter Einbezug weiterer Strafen hätten ihm laut «Walliser Bote» höchstens 239 Hafttage angerechnet werden dürfen.
Für die 70 Tage Überhaft soll er nun 10’500 Franken erhalten. Gleichzeitig muss er Verfahrenskosten von 10’220.60 Franken bezahlen. Die Beträge dürfen nicht verrechnet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Jasmin Steiger (jst) arbeitet seit 2026 für 20 Minuten. Sie arbeitet am Newsdesk und schreibt über verschiedenste Themen.
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