Rendite in der 2. Säule – Bundesrat erhöht den Mindestzins für Vorsorgeguthaben

- Guthaben bei den Pensionskassen werden ab dem kommenden Jahr deutlich höher verzinst als zurzeit.
- Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz auf Vorsorgeguthaben ab 2027 um 0.75 Prozentpunkte auf 2.0 Prozent erhöht.
Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im Obligatorium der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Seine Höhe legt jeweils der Bundesrat fest.
Seit 2024 liegt der Mindestzinssatz bei 1.25 Prozent. Die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen sei sehr solide, hiess es in der Mitteilung zum Bundesratsentscheid.
Für einen aktiven Arbeitnehmer oder eine aktive Arbeitnehmerin, der oder die zum Beispiel 200'000 Franken in der zweiten Säule angespart hat, macht die Zinserhöhung durchaus einen Unterschied: Mit 1.25 Prozent nimmt das Vermögen durch den Zins pro Jahr um 2500 Franken zu – mit einem Zins von 2 Prozent um 4000 Franken. In wenigen Jahren macht der höhere Mindestzinssatz beim angesparten Vorsorgevermögen also mehrere Tausend Franken Unterschied.
Das erlaube eine deutliche Anhebung des Mindestzinssatzes, die einen Ausgleich für die insgesamt höhere Inflation seit 2022 schaffe.
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