Cyberangriff auf Kühlschränke: Experte tadelt Hersteller

- Nach Cyberangriffen auf Kühlsysteme kritisiert der IT-Sicherheitsexperte Christoph Fischer die Hersteller vernetzter Geräte.
- Er bemängelt Steuerungsanlagen mit unveränderten Werkseinstellungen und Standardpasswörtern.
- Vernetzte Technik könne auch bei Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Haushaltsgeräten Angriffsflächen bieten.
Nach den Cyberangriffen auf Kühlsysteme in europäischen und deutschen Supermärkten sieht der Karlsruher IT-Sicherheitsexperte Christoph Fischer vor allem die Hersteller vernetzter Geräte in der Pflicht. Dass Steuerungsanlagen mit unveränderten Werkseinstellungen und Standardpasswörtern ausgeliefert und betrieben werden, sei für ihn ein gravierendes Versäumnis.
«Das ist völlig unverzeihlich», sagte Fischer der Deutschen Presse-Agentur. Betroffene Betreiber hätten vom Hersteller längst Updates erhalten müssen, die eine zwingende Änderung solcher Standardzugänge vorschreiben.
Sichere Verschlüsselung längst machbar
Nach Ansicht des renommierten Cyberabwehr-Experten müssen Hersteller die Konfiguration ihrer Systeme so gestalten, dass bereits bei der ersten Inbetriebnahme individuelle Passwörter vergeben werden müssen. Zwar sei ein automatisierter Fernzugriff für Wartungszwecke grundsätzlich sinnvoll, technisch gebe es heutzutage jedoch genügend Möglichkeiten – etwa über Zertifikate und asymmetrische Verschlüsselung – um Zugriffe abzusichern. Die dafür nötige Rechenleistung sei bei modernen Steuerungsprozessoren längst vorhanden.
«Es muss nicht alles ins Internet»
Fischer warnte davor, das Problem auf den Lebensmitteleinzelhandel zu beschränken. Vernetzte Technik finde sich mittlerweile in zahllosen Bereichen – von Photovoltaikanlagen bis hin zu Wärmepumpen. Auch private Haushaltsgeräte seien zunehmend unnötig vernetzt. «Es muss nicht alles ins Internet», mahnte Fischer. Wenn ein Netzzugang unumgänglich sei, müssten wirksame Absicherungsmechanismen greifen.
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Zudem brachte der Sicherheitsexperte schärfere Prüfungen ins Spiel: Verbraucherschutzorganisationen wie die Stiftung Warentest sollten verbindliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit als festes Kriterium in ihre Bewertungen aufnehmen.
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