Reformierte Kirche Schweiz – Genugtuung für Betroffene von sexuellen Übergriffen

Ein reformierter Pfarrer, der über Jahre hinweg Frauen sexuell belästigt hat. Und alle haben weggesehen. Der Fall, den die Reformierte Landeskirche Zürich vor Kurzem publik machte, zeigt einmal mehr deutlich: Sexualisierte Gewalt betrifft auch die reformierte Kirche.
Die Taten des Winterthurer Pfarrers sind verjährt. Und für genau solche Fälle sind die neuen Anerkennungsleistungen gedacht. Bis zu 20'000 Franken erhalten Betroffene, je nach Schwere und Dauer der Gewalt und je nachdem, welche Auswirkungen die Verletzung der persönlichen Integrität auf das Leben der Betroffenen hat. Das Konzept sieht explizit auch Anerkennungsleistungen bei «spirituellem Missbrauch» vor.
Geld als Geste der Anerkennung
Die Genugtuung sei ein Zeichen, sagt Rita Famos, Präsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz EKS: «Man kann das geschehene Leid nicht wiedergutmachen. Aber mit den Leistungen können wir anerkennen, dass dieses Leid geschehen ist.»
Wer Anrecht hat auf die Genugtuung und wie viel Geld Betroffene erhalten, entscheidet eine unabhängige Kommission. Bezahlen muss die betroffene Landeskirche. Was aber, wenn sich eine Landeskirche weigert? Dieser Punkt gab in der Parlamentsdebatte zu reden. Der Rat der EKS setzt auf einen Zusammenarbeitsvertrag, den alle Mitgliedskirchen unterschreiben sollen.
Warum kommt der Entscheid so spät?
Gerade für kleinere Landeskirchen könnten diese Zahlungen ein Loch ins Budget reissen. Ein Blick auf die römisch-katholische Kirche zeigt, dass in den letzten Jahren zwischen 265'000 und über eine Million Franken an Genugtuung pro Jahr bezahlt wurden. Ratspräsidentin Rita Famos hofft hier auf die Solidarität unter den Kirchen. «Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Mitgliedskirchen Verantwortung übernehmen wollen für ihre Fälle.»
Die römisch-katholische Kirche kennt seit 2016 einen Genugtuungsfonds. Auch die evangelischen Kirchen in Frankreich und Deutschland bezahlen bereits Beiträge. Warum sind die Reformierten in der Schweiz also so spät dran? «Wir mussten erst die Voraussetzungen schaffen, kantonale Meldestellen etwa», sagt Rita Famos. «Ausserdem müssen wir den föderalen Strukturen der reformierten Kirchen Rechnung tragen.» Zudem haben die Schweizer Reformierten allerdings – im Vergleich mit dem Ausland und mit der römisch-katholischen Kirche – auch spät mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals begonnen.
Letzte Massnahme zur Bewältigung der Missbrauchskrise
Die Anerkennungsleistungen sind nun der letzte Schritt im Konzept zum Schutz der persönlichen Integrität: Massnahmen zur Prävention, Meldestellen, eine Aufarbeitungsstudie und die Begleitung von Betroffenen durch Beratungsstellen sind bereits beschlossen. Die unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen soll ihre Arbeit im zweiten Halbjahr 2027 aufnehmen.
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