Kampf gegen Terrorismus – Die Schweiz führt das Flugpassagierdaten-Gesetz ein

Worum geht es? Die Schweiz schliesst eine Sicherheitslücke im internationalen Flugverkehr: Ab dem 1. Februar 2027 nutzen die nationalen Strafverfolgungsbehörden systematisch Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität. Der Bundesrat hat das neue Flugpassagierdaten-Gesetz per 1. November 2026 in Kraft gesetzt. Damit zieht die Schweiz mit über 70 Ländern gleich, die dieses Instrument bereits erfolgreich anwenden.
Was ist neu? Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes wird die rechtliche Grundlage geschaffen, um die sogenannten «Passenger Name Record»-Daten (PNR) zu erfassen. Konkret sammelt und bearbeitet der Bund künftig die Daten aller Flugpassagiere, deren Flüge in der Schweiz starten oder landen. Bisher durften diese Daten im Inland nicht systematisch ausgewertet werden – es sei denn bei Flügen in Länder wie die USA oder EU-Staaten, welche die Herausgabe der Daten bereits seit Jahren verlangen.
Um welche Daten geht es? Die Fluggesellschaften müssen ein breites Spektrum an Informationen an die Behörden übermitteln. Zu den Daten zählen Vor- und Nachname, aber auch Kontaktdaten wie Adresse und Telefonnummer, Kreditkartennummer und Informationen zu den Gepäckstücken. Besonders schützenswerte Personenangaben wie die Religiosität dürfen allerdings nicht an den Bund weitergeleitet werden. Zudem hat der Bundesrat die Datenschutzvorgaben nach der Vernehmlassung nochmals deutlich verschärft und die Aufbewahrungsfrist der Daten verkürzt.
Wer wertet die Daten aus? Für die Bearbeitung ist das Bundesamt für Polizei (Fedpol) zuständig. Dort wird eine neue Spezialabteilung aufgebaut: die Passenger Information Unit (PIU). Sie nimmt am 1. Februar 2027 ihren Betrieb auf. Die PIU gleicht die eingehenden Fluggastdaten automatisch mit Fahndungssystemen (wie Ripol oder dem Schengener Informationssystem SIS) ab. Generiert das System einen Treffer bei Delikten wie Terrorismus, Vergewaltigung, illegalem Drogenhandel oder Geldwäscherei, prüfen die Mitarbeitenden diesen Treffer manuell. Erst nach dieser Verifizierung werden die Daten an die zuständigen Behörden – wie beispielsweise der Polizei – weitergeleitet.
Wie läuft der Aufbauprozess ab? Der Aufbau der PIU erfolgt etappenweise und richtet sich nach Betriebszeiten, Anzahl angebundener Flugstrecken und der Datenmenge. 2027 startet die PIU mit acht Mitarbeitenden und einem eingeschränkten Betrieb. Ab 2028 ist ein Ausbau auf 14 Stellen vorgesehen. Die Finanzierung dieser Stellen teilen sich Bund und Kantone gleichermassen. Für einen Vollbetrieb wären voraussichtlich 30 Vollzeitstellen erforderlich – ein entsprechender weiterer Ausbau ist ab 2030 vorgesehen.
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