Fast 200 Luzerner Politiker müssen Steuern nachzahlen

Stolperfalle Lohnausweis – was muss ich da beachten?
Fast 200 Luzerner Politiker müssen Steuern nachzahlen
Der Kanton Luzern hat seinen Kantonsrätinnen und Kantonsräten zwischen 2020 und 2024 falsche Lohnausweise ausgestellt. Nun müssen 194 aktuelle und ehemalige Parlamentsmitglieder Steuern nachzahlen. Insgesamt geht es um rund eine Million Franken.
Publiziert: vor 27 Minuten
- Der Kanton Luzern stellte 194 aktuellen und früheren Ratsmitgliedern falsche Lohnausweise aus
- Die AHV-Pflicht für Entschädigungen wurde falsch berechnet, die ausgewiesenen Löhne waren zu tief
- Die Verwaltung rechnet mit rund einer Million Franken, die nachträglich eingefordert werden muss
Janic UrechRedaktor Politik
Politiker müssen Tausende Franken nachzahlen, ein Chefbeamter spricht von einer Katastrophe – und das alles nur, weil offenbar niemand genau nachgelesen hatte. In den Jahren 2020 bis 2024 stellte der Kanton Luzern seinen Kantonsräten falsche Lohnausweise aus. Davon betroffen sind 194 aktuelle und ehemalige Politiker und Politikerinnen.
Grund für das Malheur ist, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, dass die AHV-Pflicht für Entschädigungen nicht richtig berechnet wurde. Die Löhne wurden zwar korrekt ausbezahlt, der Betrag auf dem Lohnausweis fiel jedoch zu tief aus. Diese Differenz müssen die Kantonsräte nun nachträglich versteuern.
Wie viel die einzelnen Politiker nun blechen müssen, hängt von der Steuerprogression und ihrem Wohnsitz ab. Die Luzerner Verwaltung rechnet jedoch mit insgesamt rund einer Million Franken an Steuern, die nachträglich eingefordert werden. Ein schöner Batzen!
Stolperfalle Lohnausweis
Lohnausweise wirken wie öde, simple Formulare, die man halt erhält, um die Steuererklärung auszufüllen. Tatsächlich ist der Lohnausweis aber eine Urkunde. Vorsätzliche Falschangaben darauf können als Urkundenfälschung bestraft werden.
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Als Lohn gilt grundsätzlich der Bruttolohn abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Hinzu kommen jedoch auch Kinder- oder Ausbildungszulagen, Boni, Sitzungsgelder und Provisionen. Trinkgeld gehört nur dann auf den Lohnausweis, wenn es einen wesentlichen Bestandteil des Lohns ausmacht. Kleinere Trinkgeldbeträge muss der Steuerpflichtige selbst in der Steuererklärung angeben. Wie Trinkgeld versteuert wird, ist auch gerade aktuell Gegenstand der Politik.
Weiter gehören auch Leistungen des Arbeitgebers wie Lunch-Checks, eine vergünstigte Wohnungsmiete oder ein Dienstwagen auf den Lohnausweis. Auch ein vom Arbeitgeber bezahltes GA kann dort aufgeführt werden. Ist dieses «geschäftsnotwendig», ist es steuerfrei; andernfalls gilt es als Teil des Lohns.
Beim Lohnausweis können also an vielen Orten Fehler passieren. Diese können einen, wie im Luzerner Parlament geschehen, irgendwann einholen. Um also nicht plötzlich noch ein paar Tausend Franken nachträglich abdrücken zu müssen, lohnt es sich, genau hinzuschauen. Die vielen Tücken, die ein Lohnausweis mit sich bringen kann, hat die «Bilanz» aufgelistet.
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