Wind zu schwach – Pascal bleibt auf 120’000 Franken sitzen

- Ein Sturm riss am 1. April 2025 das Dach einer Fitnessfiliale in Boningen grossflächig auf, der Schaden beträgt rund 120’000 Franken.
- Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) lehnt eine Kostenübernahme ab, weil die gemessenen Windgeschwindigkeiten den gesetzlichen Schwellenwert nicht erreichten.
- Unternehmer Pascal Jörg zieht den Fall nach zwei abgelehnten Einsprachen nun vor das Solothurner Verwaltungsgericht.
Pascal Jörg erinnert sich noch genau an den 1. April 2025: «Es hat brutal gewindet. Innert Sekunden kamen neue Windböen daher.» Der Sturm richtete erheblichen Schaden am Dach seiner Fitnessfiliale in Boningen an. Die Reparaturkosten: 120’000 Franken.
Noch am selben Tag liess Jörg Handwerker das Dach provisorisch sichern. In den folgenden Wochen wurde es gänzlich repariert. «Wir mussten verhindern, dass durch den Regen noch grössere Schäden entstehen.»
Doch auf den Kosten bleibt der Unternehmer nun selbst sitzen. Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) lehnt eine Übernahme ab. Dabei hat Jörg während 23 Jahren die Prämie der Gebäudeversicherung bezahlt: «Ich bin seit vielen Jahren Unternehmer, habe gespart und alles dafür gegeben. Doch ich habe nicht einfach so 120’000 Franken Cash herumliegen.»
Laut Versicherung war der Sturm nicht stark genug
Die Gebäudeversicherung begründete ihren Entscheid damit, dass in der Umgebung zum Zeitpunkt des Ereignisses keine Windgeschwindigkeiten von mindestens 63 km/h im Zehn-Minuten-Mittel oder Böenspitzen von mindestens 100 km/h gemessen worden seien.
Wie aus dem Schreiben der SGV hervorgeht, das 20 Minuten vorliegt, registrierten drei Messstationen in der Umgebung Böenspitzen von 59,4 km/h, 62,5 km/h und 69,1 km/h. Die Stationen liegen mehrere Kilometer vom Gebäude entfernt. Die SGV argumentiert zudem, dass an umliegenden Gebäuden keine Schäden festgestellt worden seien.
Jörg erhob Einsprache. Er reichte meteorologische und bautechnische Gutachten ein, zudem fand eine gemeinsame Begehung statt. Dennoch lehnte die Versicherung eine Kostenübernahme erneut ab.
«Konnte kaum schlafen und hatte Bauchweh»
Also reichte Jörg erneut Einsprache ein: «Die Windmessstationen sind mehrere Kilometer entfernt. Bei starken lokalen Windböen sind diese Messungen viel zu wenig genau», sagt er. Zudem habe das Dach während rund 23 Jahren zahlreiche Unwetter und Stürme überstanden.
Der ganze Prozess und der finanzielle Druck belasteten Jörg stark. Er ist überzeugt, dass die Versicherung Spielraum hätte, wenigstens einen Teil der Kosten zu übernehmen. «Während dieser Zeit konnte ich kaum schlafen und hatte oft Bauchweh», so Jörg.
Die SGV blieb jedoch bei ihrer Ablehnung. Zusätzlich begründete sie den Entscheid mit «baulichen Mängeln» an der Dachkonstruktion: Teile des Wellblechs seien mit Nägeln statt mit Schrauben befestigt worden. Der Entscheid erreichte Jörg mitten in den Ferien. «Diese Baumängel wurden vorher nie erwähnt. Mir blieb nur eine zehntägige Frist um zu reagieren, was einfach nicht reichte», sagt er. Nun zieht er den Fall ans Solothurner Verwaltungsgericht weiter.
Die Auseinandersetzung habe ihn zermürbt. «Während dieser Zeit konnte ich kaum schlafen und hatte oft Bauchweh», sagt Jörg. «Die meisten würden aufgeben, doch ich lasse mich nicht unterkriegen.»
SGV: «Schäden werden durch Fachleute beurteilt»
Thomas Fluri, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV), nimmt Stellung zum Fall. Er verweist auf das solothurnische Gebäudeversicherungsgesetz. «Das Gesetz legt verbindlich fest, unter welchen Bedingungen Gebäudeschäden entschädigt, gekürzt oder abgelehnt werden», sagt er.
Die SGV beurteile Schäden «primär auf Basis einer Einschätzung durch eigene Schadenfachleute, des versicherten Gebäudewerts und der Ursache des Schadens», so Fluri weiter. «Die Übernahme des Schadens wurde klar begründet abgelehnt.» Auch die Einsprache sei abgewiesen worden.
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