Bund hat 171 Corona-Schwindler ertappt

- Der Bund hat in der Pandemie über 16 Milliarden Franken Kurzarbeitsgeld an Firmen ausbezahlt
- Das Seco hat über 7200 Betriebe geprüft und fordert 243,53 Millionen Franken an KAE-Geldern zurück
- In 171 Fällen hat das Seco Anzeige bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften erstattet, Vorsatz ist juristisch oft schwer nachzuweisen
Robin BäniRedaktor
Von einem Tag auf den anderen waren die Chefs weg, abgeführt von Polizisten. Die Tessiner Strafverfolger rückten am 19. Juli 2022 in Chiasso an und durchsuchten den Sitz von Lastminute.com, einem der grössten Online-Reiseanbieter Europas.
Die Staatsanwaltschaft liess mehrere Personen festnehmen, darunter den damaligen Konzernchef und seinen Stellvertreter. Beide verbrachten vier Monate in Untersuchungshaft. Der Verdacht: Betrug und unrechtmässiger Bezug von Versicherungsleistungen. Die Ermittler vermuteten, das damalige Management der Reisefirma habe missbräuchlich Kurzarbeitsgeld kassiert.
Dass der CEO und COO eines börsenkotierten Unternehmens vorübergehend ins Gefängnis mussten, sorgte für grossen Aufruhr. Es sollte der bislang spektakulärste Fall im Zusammenhang mit den Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) werden.
Alles muss schnell gehen
Während der Covid-Pandemie verteilte der Bund über 16 Milliarden Franken an KAE, damit die Unternehmen trotz Wirtschaftsflaute möglichst niemanden entlassen mussten. In der ausserordentlichen Lage musste alles schnell gehen. Die Verfahren waren verkürzt, Staatsgeld leicht und unkompliziert erhältlich. Entsprechend gross war der Anreiz zum Missbrauch.
Innert weniger Monate sah sich der Bund mit einer Flut von Verdachtsmeldungen konfrontiert. Tausende Firmen wurden beschuldigt, zu Unrecht Versicherungsgelder bezogen zu haben. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) war mit den Kontrollen überfordert. Externe Prüfer von Ernst & Young sowie von PWC mussten her, engagiert für viel Steuergeld.
Über 7200 Betriebe haben die Kontrolleure seither durchleuchtet. Nun ist Schluss. Am 11. September 2026 fand die letzte Inspektion vor Ort statt, wie das Seco auf Anfrage bekannt gibt. Die letzte Verfügung wird in diesen Tagen verfasst. Zeit für eine Bilanz zu den Missbrauchsfällen im grössten Kurzarbeitsprogramm der Schweizer Geschichte.
Ein zufriedenes Amt
Das Wirtschaftsamt ist stolz auf seine Arbeit: «Für jeden eingesetzten Franken konnten acht Franken zurückgefordert werden.» Das klingt gut. Nur sind die Zahlen bei genauerer Betrachtung nicht so eindeutig.
Das Seco konnte dank seiner Kontrollen 243,53 Millionen Franken an KAE zurückfordern (Stand 2. Oktober 2026). Die externen Prüfer kosteten bis heute 31,36 Millionen Franken, bezahlt aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung. Und 243 geteilt durch 31 ergibt 7,8 Franken.
Was in dieser Rechnung allerdings nicht enthalten ist, sind die internen Kosten. Aufgrund der schieren Masse an Fällen sah sich das Seco ab 2021 gezwungen, seine ganze Abteilung im Bereich Arbeitgeberkontrollen auf Covid-Fälle auszurichten. Das Amt gibt diese Ausgaben jedoch nicht bekannt, mit dem Verweis, die internen Kosten seien ohnehin angefallen.
Ein laufendes Verfahren
Hinzu kommt: Zurückgefordert heisst nicht zurückerhalten. Das Geld wird letztlich nicht vom Seco eingetrieben, sondern von den Arbeitslosenkassen. Und die Kassen haben aufgrund eigener Abklärungen zusätzlich 430 Millionen Franken an KAE zurückgefordert. Zusammen mit den Forderungen des Seco macht das 680 Millionen Franken. Davon waren Ende Dezember 2025 noch 133,7 Millionen Franken offen. Jüngere Zahlen gibt es nicht.
Das Wirtschaftsamt hat mit gewissen Firmen vereinbart, dass sie die Gelder schrittweise abzahlen können, über eine Laufzeit von maximal fünf Jahren. Bis Ende 2031 sollten somit alle offenen Posten beglichen sein.
Ein Grossteil der bislang zurückgezahlten Gelder stammt von Lastminute.com. Die Reisefirma musste 28,9 Millionen Franken an Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erstatten. Das Unternehmen hatte kein intaktes System zur Erfassung der Arbeitszeit, obwohl dies Voraussetzung für den Bezug von KAE war. Mit der Rückzahlung ist das Administrativverfahren gegen Lastminute abgeschlossen.
Das Strafverfahren gegen das damalige Management läuft hingegen noch, wie die Tessiner Staatsanwaltschaft mitteilt. «Das Verfahren ist technisch besonders komplex und umfasst eine beträchtliche Anzahl Ermittlungshandlungen», schreibt ein Sprecher. Bislang wurde keine Anklage erhoben.
Eine suspekte Ferrari-Garage
Schon jetzt steht fest, dass die Arbeitslosenkassen nicht alle unrechtmässig bezogenen Gelder zurückbekommen. Einige Firmen sind in Konkurs gegangen, das Geld lässt sich nicht mehr eintreiben. Die Versicherungen mussten bereits 25,8 Millionen Franken abschreiben (Stand 31. Dezember 2025).
Jean-Christophe Lanzeray (60), Chef des Revisionsdiensts der Arbeitslosenversicherung im Seco, zieht dennoch eine positive Bilanz: «Wir haben viele Firmen erwischt, die absichtlich betrogen haben.» Über 167’000 Betriebe bezogen während der Pandemie Kurzarbeitsgeld. «Hätten wir alle kontrollieren wollen, hätten wir 1000 Prüfer benötigt.» Das Seco verfolgte deshalb einen risikobasierten Ansatz. Es nahm nur jene Firmen unter die Lupe, zu denen Meldungen eingegangen waren oder bei denen eine Datenanalyse ein besonders hohes Missbrauchsrisiko ergab.
Ein klassischer Fall von unrechtmässig bezogener KAE ist jener einer Berner Ferrari-Garage. Wer Kurzarbeit erhielt, musste bei den Kontrollen belegen, dass die Mitarbeiter tatsächlich weniger gearbeitet hatten. Die Abklärungen des Seco ergaben jedoch das Gegenteil, wie die «Berner Zeitung» berichtete. Ein Mitarbeiter schrieb an seinen Kurzarbeitstagen Mails und erstellte Offerten. Ein anderer arbeitete offiziell monatelang nicht, verkaufte in Wirklichkeit aber Luxusautos, wie Vertragsabschlüsse zeigten. Die Garage wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen die Rückzahlung, unterlag aber im Verwaltungsverfahren.
Alles von Hand
Wie den Zahlen des Seco zu entnehmen ist, soll ein erheblicher Teil der Firmen nicht absichtlich unrechtmässig KAE bezogen haben. Bei rund 1200 Betrieben kamen die Prüfer zum Schluss, dass den Firmen ungewollt Fehler unterliefen. Dies dürfte daran liegen, dass die meisten Unternehmen vor der Pandemie nie Kurzarbeit bezogen hatten. Normalerweise wird dieses Instrument im Industriesektor angewendet. Auf einmal mussten sich aber Restaurants, Barbetreiber und andere Kleinbetriebe damit befassen.
Zudem änderten sich die Anweisungen der Behörden laufend. Chefprüfer Lanzeray räumt ein: «Die damalige Unsicherheit war für viele Firmen nicht ideal.» Er schlägt deshalb vor, die Regeln «pandemiefest» zu machen, sodass Hilfsgelder über alle Branchen problemlos bezogen werden können. Auch müssten die Prozesse digitalisiert werden. «Während der Pandemie erhielten wir zahlreiche Abrechnungen, die von Hand erstellt waren.» Teils seien die Unterlagen unstrukturiert gewesen, was den Prüfprozess erheblich verzögert habe. Eine digitale Plattform mit klaren Eingabeaufforderungen könne das verhindern.
Jedoch entdeckte das Seco nicht nur Fehler. Bei 171 Prüfungen stellte das Amt «eindeutigen Missbrauch» mit Beweisen fest. In all diesen Fällen hat das Seco Anzeige bei den zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaften erstattet.
Die Jagd beginnt erst richtig
So auch im Fall der Berner Ferrari-Garage. Das Seco hat den Autohändler angezeigt, weil er vorsätzlich und damit missbräuchlich Kurzarbeitsgeld bezogen haben soll. Die Berner Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl erlassen, wie sie auf Anfrage mitteilt. Weil die Garage Einsprache eingelegt hat, muss sich nun das Regionalgericht Bern-Mittelland damit befassen.
Der Garagen-Fall ist einer von vielen, die nun die Schweizer Justiz beschäftigen. Beim Seco ist die Suche nach Covid-Betrügern beendet. Bei den Staatsanwaltschaften beginnt sie gerade erst richtig. Hinzu kommen Verfahren wegen mutmasslichen Missbrauchs von Kurzarbeitsgeldern, auf die die kantonalen Strafverfolger von sich aus gestossen sind, meist im Zusammenhang mit erschlichenen Covid-Krediten. Wie viele das sind, weiss niemand. Die meisten Staatsanwaltschaften führen dazu keine separate Statistik.
Oft verursachen diese Verfahren einen «höheren Untersuchungsaufwand», weil in jedem Einzelfall umfangreiche Arbeitszeitnachweise geprüft werden müssen, schreibt die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Die Aargauer Ankläger sagen dasselbe: Die Abklärung der «wirtschaftlichen Zusammenhänge» sei teils komplex. Meist gehe es um mehrere Straftatbestände, etwa Urkundenfälschung und Vermögensdelikte.
Ein Fehler? Oder Missbrauch?
Was die Verfahren weiter erschwert: Für eine Verurteilung wegen Betrugs müssen die Ermittler nicht nur nachweisen, dass die Firmen unrechtmässig Steuergeld bezogen haben, sondern dass sie dies vorsätzlich taten. Und das kann herausfordernd sein. Wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter seine Arbeitsstunden inkorrekt einträgt, ist noch nicht erwiesen, dass er dies auf Anordnung eines Vorgesetzten getan hat. Die Chefs können geltend machen, ihre Mitarbeiter hätten schlicht Fehler gemacht. Wie viele mutmassliche Missbrauchsfälle sich juristisch erhärten lassen, ist daher nicht absehbar.
Chefkontrolleur Lanzeray sagt, die vom Seco festgestellte Missbrauchsquote liege bei unter 1 Prozent aller Firmen, was mit der Finanzkrise vergleichbar sei. Es gebe keine Branche, die mehr betroffen sei als andere, auch keine Region in der Schweiz, die besonders herausrage. «Betrug hängt immer von der kriminellen Energie des Menschen ab – und die ist in der Bevölkerung gleichmässig verteilt.»
Prüfer bleiben auf Abruf
Nun, da die Covid-Fälle rund um das Kurzarbeitsgeld abgearbeitet seien, könne das Seco auf die externen Prüfer «verzichten», sagt Lanzeray. Jedoch habe man aus der Pandemie gelernt. «Der Aufbau einer schlagkräftigen Prüforganisation dauert rund zweieinhalb Jahre.» Allein die Ausbildung der Kontrolleure nehme eineinhalb Jahre in Anspruch. Das war mitunter ein Grund, weshalb sich beim Seco ein Pendenzenberg angehäuft hatte, dessen Abarbeitung bis jetzt gedauert hat, also rund sechs Jahre.
Für die Zukunft habe das Seco deshalb vorgesorgt. Die auslaufenden Verträge mit den externen Kontrolleuren von Ernst & Young wurden bis Dezember 2030 verlängert. So wären die vielen Prüfer schnell einsatzbereit – sollten sie je wieder gebraucht werden.
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