Rückkehr von NS-Opferdokumenten: Es bräuchte ein Gesetz gegen den verwerflichen Kommerz

Nach ihrer verhinderten Auktion kehrten nun private Kriegstagebücher und Briefe aus KZs an die Ursprungsorte der deutschen Verbrechen in Polen zurück.
Foto: Schoening/imago
Fast wäre der 1940 mit Bleistift geschriebene Brief des polnischen Häftlings Jan Perkowski an seine Mutter Ende 2025 auf einer Auktion in Neuss bei Düsseldorf unter den Hammer gekommen. Und dann wäre er womöglich in einer privaten Briefmarken- oder Kuriositätensammlung verschwunden. „Ich denke vor allem an seine Mutter, die 1940 voll Sorge auf eine Nachricht von ihrem Jungen wartete“, sagte die polnische Ministerin für Kultur und nationales Erbe Marta Cienkowska, als sie in einer feierlichen Zeremonie hunderte vor der Auktion gerettete Kriegs- und Holocaust-Dokumente an Vertreter:innen von Gedenkstätten in Polen und Europa überreichte. „Aber auch der junge Mann hätte sich wohl kaum vorstellen können, dass 80 Jahre nach Kriegsende sein Brief aus dem Warschauer NS-Gefängnis Pawiak auf einer deutschen Auktion an den Meistbietenden verkauft werden sollte“, so Cienkowska.
Nach internationalen Protesten hatte Ende 2025 eine Online-Aktion von Opfer- und Täter-Zeitzeugnissen, darunter ein blutbefleckter „Judenstern mit Gebrauchsspuren“, gerade noch gestoppt werden können. Mit Hilfe privater Spender und in enger Zusammenarbeit des nordrheinwestfälischen Ministeriums für Europaangelegenheiten und der polnischen Stiftung Auschwitz-Birkenau konnten nicht nur alle Dokumente aus der geplanten Auktion aufgekauft und gerettet werden. Vielmehr war es auch möglich, mit den Spendengeldern weitere Dokumente zu erwerben, die von Sammlern auf dem freien Markt angeboten wurden und – oft aus materieller Not – auch von Opfer-Nachkommen
„Es ist schwer zu ertragen, wenn Tagebücher von Verfolgten, Briefe aus Konzentrationslagern oder sogenannte Judensterne als Devotionalien gehandelt werden“, stimmte der NRW-Europa-Minister Nathanael Liminski der polnischen Kulturministerin zu. Denn diese Relikte mit unmittelbarem Bezug zur NS-Gewaltherrschaft seien keine Kuriositäten für Kataloge, sondern stille Zeugen eines staatlich organisierten Verbrechens. „Wir dürfen nicht zulassen“, so Liminski, „dass die Opfer der Nationalsozialisten durch die kommerzielle Verwertung ihres Nachlasses erneut zu Nummern werden“.
Europaweites Verbot mit derartigen Gegenständen
Aus diesem Grund habe die NRW-Landesregierung ein Gesetzesprojekt in den Bundesrat eingebracht, mit dem der kommerzielle Handel verboten werden soll, wenn die Gegenstände „einen unmittelbaren Bezug zu Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und ihrem Verfolgungsschicksal haben“. Dennoch solle es möglich bleiben, diese Objekte zu veräußern, aber nur noch an Gedenkstätten, Archive und Forschungsinstitute. Nach der Zustimmung aller 16 Länder liegt das Gesetzesprojekt jetzt dem Bundestag vor. Liminski hofft, „dass wir im nächsten Schritt gemeinsam mit unseren europäischen Partnern über ein europaweites Verbot des Handels mit derartigen Gegenständen ins Gespräch kommen“.
Sowohl Polens Kulturministerin Marta Cienkowska als auch Wojciech Soczewica, der Generaldirektor der Stiftung Auschwitz-Birkenau, können sich vorstellen, an dieser deutsch-polnischen Initiative auf europäischer Ebene mitzuwirken.
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