Nackte (38) schleicht in Wohnung – und soll Schmerzensgeld zahlen

- Eine 38-Jährige aus Oensingen ist wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden, weil sie nackt in eine Wohnung in Kestenholz eindrang.
- Sie nahm am 1. Mai kurz nach 5 Uhr einen versteckten Schlüssel und verschwand wenig später wieder.
- Die Staatsanwaltschaft verhängt eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 100 Franken.
Kurz nach 5 Uhr morgens hörte eine Frau in Kestenholz Geräusche vor ihrem Schlafzimmer. Als sie nachschaute, stand plötzlich eine nackte Bekannte in ihrer Wohnung. Die 38-Jährige ist inzwischen wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.
Die Frau aus Oensingen hatte sich am 1. Mai Zutritt zur Wohnung verschafft, indem sie einen ausserhalb versteckten Schlüssel nahm. Anschliessend betrat sie nackt die Wohnung. Wenig später verschwand sie wieder.
Beweggründe unklar
Allein geplant hatte sie den Vorfall offenbar nicht: Ein Mann soll die Aktion gemeinsam mit ihr vorbereitet haben. Er selbst war jedoch nicht in der Wohnung. Ob es sich um einen missglückten Scherz oder um einen Konflikt zwischen den Beteiligten handelte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Die Bewohnerin zeigte die 38-Jährige nach dem Vorfall an. Für den erlittenen Schreck verlangte sie zudem 2000 Franken Genugtuung.
1000 Franken Geldstrafe – bedingt
Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 100 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, zusätzlich muss sie Verfahrenskosten von 550 Franken bezahlen.
Über eine mögliche Verurteilung des mutmasslichen Mittäters ist nichts bekannt. Die Forderung der Wohnungsbesitzerin nach einer Genugtuung verwies die Staatsanwaltschaft auf den Zivilweg.
Zoé Stoller (sto) arbeitet seit 2021 bei 20 Minuten und ist stellvertretende Leiterin des Ressorts Regionen.
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