Wegen Hotel-Abriss: Risch plant neue Asylunterkunft

- 189 Plätze für Asylsuchende muss die Gemeinde Risch ZG nach aktuellen Einschätzungen bereitstellen.
- Aktuell bietet die Gemeinde das ehemalige Hotel Waldheim sowie ein Gebäude beim Sportpark als Unterkunft für Schutzsuchende an.
- Geplant ist eine Unterkunft für maximal 150 Personen beim Sportpark, das Baurecht gilt zunächst 15 Jahre.
- Bauplanung sowie Unterhalt des neuen Asylzentrums werden vom Kanton übernommen.
Das ehemalige Hotel Waldheim in Risch ZG beherbergt seit März 2022 Flüchtlinge aus der Ukraine. Bei den Plätzen für die rund 120 Schutzsuchenden handelte es sich um eine Zwischenlösung: Der Eigentümer hatte bereits vor Jahren angekündigt, dass er das Hotel abreissen und stattdessen Wohnhäuser bauen will.
Die Gemeinde Risch muss deshalb ihre Asylunterkünfte neu planen. Das geht aus den Unterlagen zur diesjährigen Gemeindeversammlung hervor.
Mindestens 189 Unterbringungsplätze
Ende November entscheidet die Gemeindeversammlung über die rechtliche Grundlage für eine neue Asylunterkunft. Dabei machen die Unterlagen deutlich: Es geht nicht darum, ob die Gemeinde Schutzsuchende aufnimmt, sondern wie sie ihre Pflicht erfüllt.
Gehst du in deiner Gemeinde zur Gemeindeversammlung?
Gemäss den Unterlagen zur Gemeindeversammlung muss Risch nach aktuellen Einschätzungen 189 Plätze für Asylsuchende bereitstellen. Im Kanton Zug richtet sich die Zahl der Plätze nach der Bevölkerungsgrösse der Gemeinden. «Die Gemeinde ist deshalb gefordert, ihre Unterbringungsstruktur gezielt weiterzuentwickeln und Plätze als Ersatz des Waldheims bereitzustellen», heisst es.
Auf maximal 150 Plätze beschränkt
Die neue Unterkunft soll die Plätze im ehemaligen Hotel Waldheim und in der bestehenden Unterkunft am Sportpark ersetzen. Der Kanton übernimmt die Planung, den Bau, den Betrieb und den Unterhalt. Die Gemeinde stellt das Grundstück im Baurecht zur Verfügung.
Die neue Unterkunft soll maximal 150 Plätze bieten. Die Gemeinde hat zuvor mehrere Standorte geprüft. Schliesslich fiel die Wahl auf das Sportparkareal.
Infrastruktur bereits vorhanden
Der Standort bietet laut Gemeinde mehrere Vorteile. Beim Sportpark gibt es bereits eine Asylunterkunft. Deshalb sind die nötige Infrastruktur und Erfahrungen mit dem Betrieb vorhanden. Zudem muss das Areal nicht vollständig neu erschlossen werden. Auch lässt sich die Unterkunft in die bestehende Arealentwicklung einbinden.
Laut Gemeinde braucht es einen dauerhaften Sichtschutz zum Freibad. Über das konkrete Bauprojekt und die nötigen Kredite entscheidet der Kanton Zug später. Das Baurecht soll zunächst 15 Jahre gelten. Es kann zweimal um je fünf Jahre verlängert werden.
Die neue Unterkunft ist ausschliesslich für Asyl suchende Familien, alleinstehende Frauen und Personen aus der Ukraine vorgesehen. Das geht aus den Unterlagen zur Gemeindeversammlung hervor.
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Vanessa Figi (vfi), Jahrgang 2004, arbeitet seit Juli 2026 als Praktikantin beim Ressort Ostschweiz.
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