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Thursday, September 17, 2026

Nach tödlichen Schüssen: Gericht ordnet «kleine Verwahrung» an

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  • Das Bezirksgericht Bremgarten hat im Fall des Schusswaffenangriffs vom 18. August 2024 in Wohlen AG ein Urteil gefällt.
  • Der 41-jährige Schweizer wurde für schuldunfähig erklärt und erhält eine stationäre therapeutische Massnahme.
  • Ein Gutachten stellte schwere paranoide Schizophrenie fest; der Beschuldigte befindet sich bereits in der psychiatrischen Klinik Königsfelden.

Am 18. August 2024 schoss ein damals 40-jähriger Schweizer in einem Mehrfamilienhaus in Wohlen AG auf den 39-jährigen Hauswart A.* und dessen damals siebenjährige Tochter. Mehr als zwei Jahre später hat das Bezirksgericht Bremgarten nun ein Urteil gefällt, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

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Am Donnerstagmorgen stellte das fünfköpfige Gericht laut «Aargauer Zeitung» einstimmig fest, dass der Beschuldigte bei der Tötung des Hauswarts und der versuchten Tötung der Tochter schuldunfähig war. Gleichzeitig ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme an – umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt.

Auch von den Vorwürfen wegen Widerhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz wurde der mittlerweile 41-Jährige nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» («Im Zweifel für den Angeklagten») freigesprochen.

Gutachten: Mann leidet an schwerer paranoider Schizophrenie

Gerichtspräsident Raimond Corboz sprach laut der Zeitung von einem «sehr, sehr tragischen Fall». Noch tragischer sei, dass die Tat hätte verhindert werden können, wenn der Beschuldigte in den Wochen davor seine Medikamente eingenommen hätte.

Bereits vor dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine stationäre therapeutische Massnahme beantragt. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass der Mann an schwerer paranoider Schizophrenie leidet. Zum Tatzeitpunkt habe er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und sei nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Handlungen einzusehen.

Tochter am Oberarm und an der Hüfte getroffen

Wie 20 Minuten damals berichtete, wollte A.* am Morgen des 18. August 2024 mit seiner Familie das Haus verlassen. Wegen lauter Geräusche aus einer Wohnung ging der Hauswart nachsehen, ob alles in Ordnung war. Nachdem er geklingelt und geklopft hatte, kündigte er an, die Polizei zu rufen.

Daraufhin öffnete der Nachbar laut Anklageschrift die Tür und schoss auf den Hauswart. Als dessen siebenjährige Tochter später ihrer Mutter ins obere Stockwerk folgen wollte, schoss der Mann auch auf sie. Das Mädchen wurde am Oberarm und an der Hüfte getroffen, schwebte aber nicht in Lebensgefahr.

Beschuldigter wurde noch vor Ort festgenommen

Die Staatsanwaltschaft geht laut «Aargauer Zeitung» von mindestens zwölf Schüssen aus. Beim Opfer wurden vier Kopfdurchschüsse, acht Rumpfdurchschüsse und vier Extremitätendurchschüsse festgestellt. Die Polizei nahm den Beschuldigten noch vor Ort fest. Seither befindet er sich in behördlicher Obhut und laut der Zeitung im vorzeitigen Vollzug in der psychiatrischen Klinik Königsfelden.

*Name der Redaktion bekannt

Jasmin Steiger

Jasmin Steiger (jst) arbeitet seit 2026 für 20 Minuten. Sie arbeitet am Newsdesk und schreibt über verschiedenste Themen.

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