Neue Regeln für Tiktok und Co.: Rösti will mehr Jugendschutz

Medienkonferenz
Neue Regeln für Tiktok und Co.: Rösti will mehr JugendschutzIn zwei Punkten will der Bundesrat den Entwurf für eine Plattformregulierung verschärfen – die Medienkonferenz mit Medienminister Albert Rösti jetzt live.
Darum gehts
- Das Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sieht neue Pflichten für Google, Meta, Tiktok und Co. vor.
- Vor einem Jahr schickte Kommunikationsminister Albert Rösti seine lang erwartete Plattformregulierung in die Vernehmlassung.
- Nun verschärft der Bundesrat den Gesetzesentwurf und baut insbesondere den Jugendschutz aus.
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14.10.2026
Mi 12:32
Neue Regeln für Meta, Tiktok und Co: Bundesrat baut Jugendschutz aus
Heute legen Meta, Tiktok, Google oder X weitgehend selbst fest, welche Regeln in der Schweiz auf ihren Plattformen gelten. Das soll die Plattform-Regulierung ändern, die der Bundesrat vor einem Jahr in die Vernehmlassung schickte. Das Gesetz sieht neue Pflichten für «sehr grosse» Kommunikationsplattformen vor.
Konkret sollen die Nutzerrechte gestärkt und Transparenzpflichten geschaffen werden. Er geht aber weniger weit als das Gesetz, das die EU verabschiedet hat. Dieses nimmt etwa auch kleinere Dienste in die Pflicht, verlangt spezifische Schutzpflichten für Minderjährige oder dass Risiken auch wirksam gemindert werden.
Der Bundesrat begründet die Regulierung damit, dass die Plattformen vermehrt die öffentliche Debatte beeinflussten. Am Mittwoch diskutierte er das Ergebnis der Vernehmlassung. Bei einer Mehrheit der Parteien, Kantone und Organisationen sei die Vorlage auf «breite Unterstützung» gestossen.
Ausbau beim Jugendschutz
Trotzdem will der Bundesrat seine Vorlage in einige Punkten verschärfen, namentlich beim Jugendschutz. Minderjährige sollen die grossen Dienste sicherer nutzen können. Die Plattformen sollen Risiken für sie identifizieren und minimieren müssen.
Zudem soll ihnen untersagt werden, personalisierte Werbung für Kinder und Jugendliche auszuspielen, die auf Profiling basiert, sprich der Analyse ihres Online-Verhaltens und persönlicher Merkmale.
Der Bundesrat lässt mit Verweis auf zwei Vorstösse offen, ob und welche zusätzlichen Massnahmen zum Jugendschutz in die Vorlage aufgenommen werden sollen. Ein pauschales Social-Media-Verbot sei kaum gefordert und teils explizit abgelehnt worden in der Vernehmlassung.
Meldepflichten und klare Verfahren
Gegenüber dem ersten Entwurf soll das geplante Meldeverfahren für alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte statt für einen fixen Katalog gelten. Eine Ausweitung auf kleinere Dienste lehnt der Bundesrat indes ab. Das Gesetz soll nur für Social-Media-Firmen, Suchmaschinen und KI-Anbieter gelten, die von mindestens zehn Prozent der Bevölkerung im Schnitt einmal pro Monat genutzt werden. Das entspricht einer Basis von rund 900’000 Nutzern.
Weiter verlangt der Gesetzesentwurf, dass Nutzer informiert werden und eine Begründung erhalten, wenn Plattformen zum Beispiel ihre Inhalte löschen oder Konten sperren. Sie müssen ausserdem ein kostenloses Beschwerdeverfahren einrichten, an der Streitbeilegung teilnehmen, Werbung eindeutig kennzeichnen, ein öffentlich zugängliches Werbearchiv einrichten, jährlich einen Transparenzbericht einreichen, über eine Rechtsvertretung in der Schweiz verfügen und Daten zugänglich machen.
Halten sich die Plattformen nicht daran, kann das Bundesamt für Kommunikation verlangen, dass Massnahmen ergriffen werden. Wenn das nichts nützt, kann der Zugang zu den Plattformen eingeschränkt werden. Auch Bussen von bis zu 6 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes weltweit sind bei gewissen Verstössen möglich. Bei einem Verstoss gegen die Auskunftspflicht wären es gar 10 Prozent.
Nun hat der Bundesrat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, bis Ende Juni 2027 eine Botschaft zum Gesetz auszuarbeiten. Danach beginnt der parlamentarische Prozess.
Delia Bachmann (dba), Jahrgang 1993, arbeitet seit 2024 für 20 Minuten. Als Redaktorin im Ressort Politik berichtet sie über das Geschehen in Bundesbern.
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