Schweizer Eltern klauen Schulfotos: Das droht ihnen laut Anwalt

Einige Eltern entfernen mit KI die Wasserzeichen aus den Vorschaubildern ihrer Schulfotografen, statt die Aufnahmen zu kaufen. Unser Bericht darüber hat in der Community eine Debatte ausgelöst. 20 Minuten-Leser Hans Vader schreibt etwa: «Ich habe drei Bilder für 27 CHF gekauft und den Rest per AI bekommen.» Er kritisiert die hohen Preise: Bis der Fotograf sein Modell umstellte, habe das ganze Set 25 Franken gekostet.
Wie stehst du dazu, wenn Eltern Schulfoto-Vorschaubilder mit KI bearbeiten, statt die Bilder zu kaufen?
Leser HumptyDumpty1 findet den Klau nicht frech. Er sagt: «Dreist ist allein der Preis. Drum habe ich das auch schon gemacht, mehrmals.» Andere ziehen eine klare Grenze. Tyron_86 findet die Preise ebenfalls hoch, schreibt aber: «Die KI nutzen, um die Fotos gratis zu holen, würde ich nie.» Doch was ist rechtlich erlaubt?
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Das sagt ein Rechtsanwalt zum KI-Klau
Ist es überhaupt verboten, Wasserzeichen zu entfernen? «Ich sehe kein generelles Verbot, Wasserzeichen aus einem Vorschaubild zu entfernen», sagt der Zürcher Rechtsanwalt Martin Steiger. «Die Eltern dürfen die Vorschaubilder aber ausschliesslich privat nutzen.»
Dazu zählt die Verwendung innerhalb der Familie und mit eng verbundenen Personen, etwa Freunden und Grosseltern. Wer die Bilder auf Social Media veröffentlicht oder in Messaging-Gruppen jenseits dieses Kreises teilt, bewegt sich hingegen ausserhalb des Privatgebrauchs. «Betroffene Fotografinnen und Fotografen können gegen Eltern vorgehen, die vertragliche Pflichten verletzen.» Deswegen gibt es bereits heute Konflikte.
Eine Fotografin erwägt Abmahnungen
Steiger berichtet von einem Fall aus seiner Kanzlei: Vergangene Woche liess sich eine Fotografin von ihm beraten. Auf Wunsch der Schule rechnete sie die Schulfotos, die sie aufgenommen hatte, direkt mit den Eltern ab. «Dabei ging es jeweils um kleine Beträge von 20 oder 30 Franken.» Einige Eltern bezahlten ihre Rechnungen jedoch nicht.
Stattdessen zeigte sich, dass einige Eltern ihre Vorschaubilder verwendet und mit KI bearbeitet hatten. Der Fall flog auf, weil sie sie später auf Instagram veröffentlicht hatten. Wie sie weiter vorgeht, ist noch offen. «Im Vordergrund stehen Betreibungen für Eltern, die nicht zahlen, und Abmahnungen an Eltern, die Vorschaubilder veröffentlichten», sagt Steiger.
Schadenersatz fordern ist aufwendig
Selbst bei privater Nutzung können vertragliche Pflichten gelten. Wer die Vorschaubilder online abruft, muss unter Umständen den Bestimmungen des Fotoanbieters zustimmen. «Solche Bestimmungen können vorsehen, dass eine Vertragsstrafe geschuldet ist, wenn die Bilder anders als vereinbart verwendet werden», erklärt Steiger.
Bei Urheberrechtsverletzungen nennt er zudem Schadenersatzforderungen oder einen Strafantrag als mögliche Schritte. Für Fotografen sei ein Vorgehen allerdings aufwendig, gerade wenn es um kleine Beträge gehe. Eine pauschale Busse nennt er nicht.
Lohnt sich der Aufwand noch?
Die von Steiger beratene Fotografin überlegt inzwischen, ob sie solche Aufträge noch annehmen möchte. «Sie zögerte schon bei diesem Auftrag mit Blick auf den Aufwand», berichtet er.
Er zieht aus seinen Erfahrungen selbst ein Fazit: «Die wesentliche Konsequenz sehe ich darin, dass immer mehr Fotografinnen und Fotografen schlicht nicht mehr für Schulbilder zur Verfügung stehen.» Schulbilder seien eine besonders anstrengende Art der Fotografie, selbst wenn Eltern wie vereinbart für die Bilder zahlen.
In welchen Fällen hast du Bilder bereits mit der KI behandelt? Erzähle uns davon!
Malin Mueller (mmu) arbeitet seit 2021 für 20 Minuten. Sie ist stellvertretende Leiterin Lifestyle und Beauty-Redaktorin. Ihr Fokus: Hautpflege, Frisuren und Trend-Checks.
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