Vorschlag der Rentenkommission: SPD pocht auf Rentenbeiträge für Abgeordnete

Vorschlag der RentenkommissionSPD pocht auf Rentenbeiträge für Abgeordnete
24.10.2026, 10:38 Uhr

In der Debatte um die Reform der Rente könnte die Koalition auf einen neuen Streit zusteuern. Die SPD fordert, dass auch Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen. Aus der Union gibt es Zweifel an dem Vorhaben.
In der Debatte um die Rentenreform pocht die SPD weiter darauf, dass auch Abgeordnete von Bund und Ländern in die gesetzliche Rente einzahlen sollen. "Abgeordnete sollten zum Einzahlerkreis der gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Dass davon jetzt von der Union wieder Abstand genommen werden soll, das verwundert mich doch sehr", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Die Entscheidung hätte hohen symbolischen Wert für viele Bürgerinnen und Bürger. "Sie empfinden es schlicht als ungerecht, dass auch wir Abgeordnete nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen." Er erwarte die Bereitschaft zu der Maßnahme auch vom Koalitionspartner, der Union.
Ähnlich äußerte sich SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf: "Wer Akzeptanz für Veränderungen erwartet, sollte bei sich selbst anfangen." Am Ende sollten alle in dasselbe System einzahlen. Niemand behaupte, dass die Aufnahme der Abgeordneten die Rente allein stabilisiere. "Aber sie zeigt: Echte Veränderungen betreffen alle ohne Ausnahme, auch die Abgeordneten selbst."
Kommission für Rentenbeiträge von Abgeordneten
Zuletzt hatte sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann gegen eine Eingliederung der Abgeordneten in die gesetzliche Rente ausgesprochen. Er befürchtet, dass ein solcher Schritt über Jahrzehnte ein Nebeneinander mehrerer Systeme bedeuten könnte und verwies auch auf die Attraktivität des Mandats.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Rente empfiehlt, auch Selbstständige und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen. Derzeit erhalten Abgeordnete eine Altersentschädigung vom Staat, deren Höhe von der Dauer ihrer Parlamentsangehörigkeit abhängt. Rentenbeiträge zahlen sie nicht.
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