Riesiger Schuldenberg: Russischem Geschäftsmann droht Gefängnis

- Einem russischen Geschäftsmann in Zug drohen zwölf Monate unbedingte Freiheitsstrafe, unter anderem wegen Gläubigerbevorzugung und Gehilfenschaft zu Misswirtschaft.
- Auch seine Ehefrau stand vor dem Zuger Strafgericht.
- Anfang November können sich die Beschuldigten erneut äussern, erst danach fällt das Gericht sein Urteil.
Eine offene Rechnung von 44 Millionen Franken, ein russischer Geschäftsmann und seine Ehefrau sowie Firmen als Privatklägerinnen: Vor dem Zuger Strafgericht musste sich ein russischer Geschäftsmann aus dem Kanton Zug verantworten. Die Strafhandlungen, die ihm vorgeworfen werden, füllten zwei ganze Seiten der Anklageschrift, wie die «Zuger Zeitung» berichtet.
Konkret soll sich der Mann unter anderem der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, des mehrfachen betrügerischen Konkurses und der Urkundenfälschung strafbar gemacht haben, wie aus der Verhandlungsliste des Strafgerichts Zug hervorgeht.
Kredite bei russischer Grossbank aufgenommen
Ausserdem soll er mit seiner Ehefrau eine Abfindungsvereinbarung abgeschlossen haben, obwohl er ihr knapp acht Millionen US-Dollar geschuldet haben soll. Deshalb zählt auch die mehrfache Bevorzugung eines Gläubigers zu den Anklagepunkten. Aus diesem Grund musste auch sie sich unter anderem wegen Gehilfenschaft zu mehrfacher Misswirtschaft verantworten.
Zudem soll der Geschäftsmann bei diversen Firmen offene Rechnungen haben. Im Jahr 2019 soll er einen Schuldenberg von 44 Millionen Franken angehäuft haben. Von einer russischen Grossbank habe der Unternehmer ausserdem Kredite aufgenommen, um mit seiner eigenen Rohstoffhandelsfirma Geschäfte zu treiben.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheits- und Geldstrafe
Wie die «Zuger Zeitung» schreibt, führte die Staatsanwaltschaft im Prozess aus, der Beschuldigte habe liquide Gelder gezielt transferiert und dem Zugriff der Gläubiger entzogen.
Doch die Verteidigung des Beschuldigten bezweifelte Angaben in der Anklageschrift. Der Vorwurf der Bevorzugung eines Gläubigers könne nicht nachgewiesen werden, habe es geheissen.
Urteil noch offen
Die Staatsanwaltschaft fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren – davon zwölf Monate unbedingt – sowie eine bedingte Geldstrafe von 175 Tagessätzen zu 2000 Franken für den Mann. Ausserdem beantragt sie eine Busse von 10’000 Franken. Für seine Frau fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 2000 Franken.
Die Beschuldigten erhalten Anfang November erneut die Chance, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Erst danach wird das Gericht sein Urteil fällen.
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Lisa Arnold (lia) arbeitet seit März 2026 bei 20 Minuten als Praktikantin im Ressort Zürich.
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