Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage der Hinterbliebenen ab

- Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
- Die Kammer sieht gleichwertige Ansprüche gegen die Germanwings GmbH – eine Amtshaftungsklage gegen den Staat sei deshalb nicht zulässig.
- Die Hinterbliebenen hatten jeweils bis zu 110'000 Euro gefordert und dem Staat vorgeworfen, die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht zu haben.
Im Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld für Angehörige der Opfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten hat das Landgericht Braunschweig die Klage abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer können die Hinterbliebenen gleichwertige Ansprüche gegen die Germanwings GmbH geltend machen. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland zu.
Die Richterin verwies auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Absturz in den französischen Alpen
Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Hinterbliebenen wenig Hoffnung gemacht. Die Kläger könnten ihre Ansprüche eher gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat.
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Copilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
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Kläger kritisieren Überwachung der Flugtauglichkeit
30 Hinterbliebene verlangen jeweils bis zu 110'000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Überzeugung der Kläger wurde die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht. Aus ihrer Sicht waren die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug.
Unter den Opfern waren auch 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See, die von einem Schüleraustausch in Spanien zurückkehrten.
«Es geht nicht ums Geld»
Klaus Radner, der bei dem Absturz seine Tochter, ein Enkelkind und den Freund der Tochter verlor, hatte seine Erfolgsaussichten bereits zum Prozessbeginn gering eingeschätzt. Viele Organisationen und Menschen hätten versagt. Ziel sei es, die Verantwortlichen zu benennen.
Auch Engelbert Tegethoff, der eine Tochter verlor, sagte, die Klage solle Klarheit schaffen und dazu beitragen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole. «Es geht nicht ums Geld», betonte er.
Fluggesellschaft leistete Zahlungen
Die Lufthansa hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10'000 Euro Schmerzensgeld. Für jedes Todesopfer sollen ausserdem 25'000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Die Folgen der Katastrophe beschäftigten über die Jahre mehrere Gerichte. In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld erlitten Hinterbliebene bereits Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm.
Dabei ging es um Ansprüche gegen die Konzernmutter Lufthansa. Die Gerichte sahen die Verantwortung für die flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen beim Staat.
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