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Friday, October 16, 2026

Gesetzeslücke bei Wildtieren – Wer zahlt, wenn ich ein verletztes Wildtier zum Tierarzt bringe?

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Wer bei diesem herrlichen Herbstwetter über Wiesen oder durch Wälder streift, begegnet mitunter einem angefahrenen Igel oder einem kranken Vogel.

Solche Begegnungen nehmen zu, da viele Wildtiere immer weiter in Siedlungsräume vorrücken. Doch was ist zu tun, wenn man ein verletztes oder krankes Tier findet?

«Nicht anfassen!», sagt Roberto Mossi, Präsident der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST). Erst kürzlich sei jemand von einem Fuchs gebissen worden. «Man sollte sich zuerst informieren, denn je nach Tierart ist ein anderes Vorgehen richtig.»

Zuerst einmal: Sich informieren – je nach Tier ist das Vorgehen anders:

  • Reh, Hirsch und Fuchs: Wildhüter oder Polizei anrufen
  • Bei Vögeln eine Vogelstation anrufen und das Vorgehen individuell besprechen
  • Igel sind geschützte Tiere. Am Besten zu einer Igelstation bringen, wo sie aufgepäppelt und wieder ausgesetzt werden.
  • Sterbende Tiere nicht selber erlösen, sondern vom Tierarzt oder Wildhüter artgerecht töten lassen

Quelle: GST und Schweizer Tierschutz

Wer beispielsweise einen Jungvogel finde, der nicht fliegen könne, solle ihn in Ruhe lassen. «Die Eltern kommen zurück und versorgen ihn.»

Wer Zweifel hat, kann eine Vogelstation anrufen. «Diese stellt gezielte Fragen: Wie sieht der Vogel aus, wie gross ist er, wo haben Sie ihn gefunden, ist eine Verletzung sichtbar?»

Leute bringen häufig Igel und Vögel zum Tierarzt

Doch viele Leute haben Mitleid mit dem Tier und bringen es zur nächstgelegenen Tierarztpraxis. «Solche Anrufe von Fremden erhalte ich als Tierarzt häufig», sagt Mossi. «Dann heisst es: Ich hab hier einen verletzten Vogel – wo sind Sie?» Besonders häufig würden Igel und Vögel vorbeigebracht.

Person hält einen Igel mit Handschuhen in einem Labor.
Legende: Die Pflege von verletzten oder kranken Igeln ist sehr aufwändig – und entsprechend teuer. KEYSTONE / Cyril Zingaro

Wer ein verletztes oder krankes Wildtier zum Tierarzt bringt, gilt eigentlich als Auftraggeber und muss die Rechnung begleichen.

Doch wer das nicht will, hat die Möglichkeit, das Tier bloss abzugeben und zu sagen: «Ich will damit nichts zu tun haben.» Das Kostenrisiko geht damit auf die Tierarztpraxis über.

Unbezahlte Arbeit im Wert von Hunderttausenden Franken

Tierärzte müssen herrenlosen Tieren nämlich Erste Hilfe leisten – auch wenn niemand dafür zahlt. Kosten und Aufwand variieren beträchtlich.

Wird etwa ein schwer verletzter Spatz in die Praxis gebracht, entscheidet sich das Team unter Umständen dafür, das Tier einzuschläfern. Dafür benötigt es Schmerz- und Narkosemittel sowie Material im Wert von 5 bis 10 Franken sowie 15 bis 30 Minuten Arbeitszeit.

Die GST erhebt derzeit bei Tierarztpraxen in der ganzen Schweiz Daten, um erstmals die Gesamtkosten beziffern zu können.

Konkrete Zahlen gibt es bisher nur vom Tierspital Zürich: Dort werden jedes Jahr mehr als 1000 Wildtiere behandelt, also durchschnittlich zwei bis drei pro Tag. Die Kosten für Leistungen, die nicht verrechnet werden können, belaufen sich auf rund 300'000 Franken jährlich. Etwa 80 Prozent davon entfallen auf Wildtiere.

In einer kleinen Tierarztpraxis werden schätzungsweise ein bis zwei Wildtiere pro Monat behandelt, in einer grösseren Landpraxis können es zwei oder mehr pro Woche sein. Wie hoch die daraus entstehenden ungedeckten Kosten schweizweit sind, will die GST im Jahr 2027 aufzeigen.

Wird ein Igel – eine geschützte Art – von einem Marder gebissen, wird es teurer. «Wenn ich am Abend die Praxis nochmals öffnen und mich um einen Platz auf einer Igelstation bemühen muss, ist das ein ziemlicher Aufwand», sagt Mossi. «Auf diesen Kosten bleibt der Tierarzt sitzen, er kann sie niemandem verrechnen.»

Zudem sind Tierarztpraxen, Vogelwarten und Igelstationen überlastet.

Staat soll zahlen

Die GST setzt sich deshalb politisch für Lösungen ein. Ein wichtiger Schritt sei bereits erreicht worden, sagt Mossi. Seit 2025 dürfen Tierärztinnen und Tierärzte Wildtieren unbürokratisch Erste Hilfe leisten – eine Bewilligung des Wildhüters braucht es nicht mehr.

Nun rückt die Finanzierungsfrage in den Vordergrund. Laut GST sollte die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen. «Unsere Arbeit liegt im öffentlichen Interesse», sagt Mossi. «Wenn ich einen abgemagerten und verfilzten Fuchs in die Praxis bekomme, merke ich als Erster, dass eine ansteckende Krankheit im Umlauf sein könnte.»

Heute leisten nur einzelne Kantone einen Beitrag. Die GST wünscht eine Harmonisierung. Wie eine einheitliche Regelung aussehen könnte, weiss sie noch nicht.

Zunächst will sie bei allen Praxen klären, um wie viel Geld es geht: «Nächstes Jahr möchten wir eine konkrete Zahl nennen können, in welcher Grössenordnung die Tierärzteschaft in der Schweiz unbezahlte Leistungen für die Öffentlichkeit erbringt», so Mossi.

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