4,5 Monate auf Weltreise: Darf Frau Gemeindeammann das?

- Dorothea Frei, Frau Gemeindeammann von Ehrendingen, reist vom 25. November 2026 bis zum 12. April 2027 mit einem Kreuzfahrtschiff um die Welt.
- Das Aargauer Gemeindegesetz kennt für Milizämter keine Vorschriften zu Ferien oder maximaler Abwesenheitsdauer – eine Bewilligung wäre nicht einmal nötig gewesen.
- Offen bleibt, ob Freis Stellvertreter für die Mehrarbeit finanziell entschädigt werden.
Dorothea Frei (parteilos) ist Frau Gemeindeammann der Aargauer Gemeinde Ehrendingen. Nun verabschiedet sich die Kommunalpolitikerin für viereinhalb Monate auf Weltreise. Doch darf eine Gemeindepräsidentin überhaupt so lange weg? Ja, und sie bräuchte dafür nicht einmal zwingend eine Bewilligung, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Frei reist vom 25. November 2026 bis zum 12. April 2027 mit einem Kreuzfahrtschiff um die Welt. Während ihrer Abwesenheit übernimmt Vizeammann Roger Frei (ebenfalls parteilos) ihre Aufgaben, im Ressort Bildung und Betreuung springt Gemeinderat Samuel Kamm (GLP) ein.
«Warum stellt man sich zur Wahl?»
Die lange Abwesenheit kommt nicht bei allen gut an. In der Kommentarspalte der «Aargauer Zeitung» kritisiert ein Leser Freis Verhalten als «völlig daneben» und fragt, warum man sich zur Wahl stelle, wenn man eine solche Reise plane.
Eine andere Leserin hält dagegen: Entscheidend sei, dass der Gemeinderat die Auszeit gemeinsam geregelt habe.
Im Gesetz steht nichts von Ferien
Tatsächlich kenne das Aargauer Gemeindegesetz für Amtsträger keine Vorschriften zu Ferien, Urlaub oder Auszeiten. Auch eine maximale Dauer der Abwesenheit sei nicht festgelegt. Der Grund: Ein Gemeinderatsamt ist ein Milizamt und kein Arbeitsverhältnis. Das Gesetz regelt deshalb vor allem Aufgaben und Zuständigkeiten, nicht aber Arbeits- oder Ferienzeiten. Gerade bei Milizämtern solle möglichst viel Flexibilität möglich sein.
Wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt, habe der Ehrendinger Gemeinderat Freis Reise erlaubt. Nötig wäre diese Erlaubnis laut Martin Süess, Leiter der Gemeindeabteilung beim Kanton, streng genommen aber nicht einmal. Ein Gemeinderatsmitglied könnte das Gremium grundsätzlich lediglich über seine Auszeit informieren.
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Offene Fragen zur Entschädigung
Ganz unbegrenzt sei diese Freiheit allerdings nicht. Süess schätzt, dass bei einer Abwesenheit von bis zu einem halben Jahr wohl keine Fragen zur Amtsführung entstünden. Bei längeren Auszeiten müsste der Fall geprüft werden.
Offen ist laut «Aargauer Zeitung» zudem die Entschädigung während Freis Weltreise. Ob ihre Stellvertreter für die zusätzliche Arbeit Geld aus ihrem Lohn erhalten, sei Sache der Beteiligten. Geregelt sei dies bislang nicht.
Jonas Bucher ist Blattmacher und stellvertretender Co-Leiter des Newsdesks bei 20 Minuten. Er ist seit 25 Jahren in der Medienbranche tätig und 20 Minuten stets treu geblieben.
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