In den Ferien ins Spital: So bist du als Schweizer abgesichert

- Rita aus Deutschland erlitt während ihrer USA-Ferien eine Hirnblutung – die Spital- und OP-Kosten belaufen sich auf fast eine Million Dollar.
- Die Schweizer Grundversicherung übernimmt im Ausland höchstens das Doppelte der in der Schweiz vergüteten Kosten – bei stationären Aufenthalten sogar nur 90 Prozent davon.
- BAG, Helsana und Swica empfehlen für Reisen ausserhalb der EU eine Zusatzversicherung mit ausreichender Auslanddeckung.
Chiara erlebt gerade einen Horror-Urlaub: Ihre Mutter Rita erlitt während der USA-Ferien eine Hirnblutung. Die Kosten für die Not-OP und den Spitalaufenthalt belaufen sich derzeit auf fast eine Million Dollar.
Die Deutsche hatte zwar eine Reiseversicherung, diese galt aber nicht für die USA und Kanada. Wie sie die Kosten begleichen sollen, kann Chiara derzeit nicht sagen. Momentan befinden sie sich noch in den USA, bis Rita stabil genug ist für die Rückreise. Mehr dazu liest du hier.
Doch was gilt für Schweizerinnen und Schweizer bei einem medizinischen Notfall im Ausland?
Das zahlt die Grundversicherung:
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt ausserhalb der EU/EFTA und des Vereinigten Königreichs übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung laut Helsana die Kosten einer Notfallbehandlung, wenn eine versicherte Person aus medizinischen Gründen nicht für die Behandlung in die Schweiz zurückkehren kann.
Allerdings ist die Kostenübernahme begrenzt. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) werden grundsätzlich höchstens die doppelten Kosten übernommen, die für die entsprechende Behandlung in der Schweiz vergütet würden. Das gilt auch dann, wenn im Ausland beispielsweise eine Rechnung von 500’000, 900’000 oder einer Million Dollar anfällt.
Das gilt bei stationären Spitalaufenthalten:
Bei einem stationären Spitalaufenthalt gelten zusätzliche Regeln. Der Versicherer übernimmt laut BAG höchstens 90 Prozent der Kosten, die derselbe Spitalaufenthalt in der Schweiz verursachen würde. Der Grund: In der Schweiz übernehmen die Kantone bei stationären Behandlungen mindestens 55 Prozent der Kosten. Bei einer Behandlung im Ausland entfällt diese Beteiligung.
Gerade in den USA könne deshalb eine grosse finanzielle Lücke entstehen. Helsana erklärt gegenüber 20 Minuten, dass die Grundversicherung bei einer stationären Behandlung in den USA erfahrungsgemäss in der Regel nicht ausreiche, um die gesamten Kosten zu decken.
Auch Swica weist darauf hin, dass im Einzelfall «erhebliche Restkosten zulasten der versicherten Person anfallen» können, wenn die Behandlungskosten im Ausland deutlich höher sind als in der Schweiz.
Kosten für den Rücktransport:
Neben der Behandlung kann auch ein medizinischer Rücktransport teuer werden. Ein Rücktransport aus den USA mit einem Ambulanzjet könne laut Helsana rund 100’000 Franken kosten.
Auch wer eine Rega-Gönnerschaft hat, hat noch keinen finanziellen Freipass. Laut den Gönnerbestimmungen garantiert eine Gönnerschaft nicht, dass man nach einem Einsatz keine Rechnung erhält. Bleiben Kosten ungedeckt – wenn etwa Versicherungen oder andere Dritte nicht dafür aufkommen –, kann die Rega diese ganz oder teilweise erlassen. Ob sie dies tut, entscheidet sie jedoch selbst – einen Rechtsanspruch auf den Kostenerlass gibt es nicht.
BAG empfiehlt Reiseversicherung
Das BAG empfiehlt deshalb eine Reisezusatzversicherung für Aufenthalte ausserhalb der EU. Dies gelte insbesondere für Länder, in denen die medizinischen Behandlungen und Transportkosten höher sind als in der Schweiz – beispielsweise die USA, Kanada oder Japan.
Auch Helsana und Swica empfehlen für Reisen eine entsprechende Zusatz- oder Reiseversicherung mit ausreichender Auslanddeckung. Damit können Kosten abgedeckt werden, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen.
Wie gut bist du für einen medizinischen Notfall im Ausland abgesichert?
Selina Keller (sek) arbeitet seit 2025 bei 20 Minuten und ist Redaktorin im Ressort Community
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