571’000 Fr. ertrogen: Detektiv überführt «blinden» IV-Rentner

- Das Kreisgericht Uznach SG hat ein Ex-Ehepaar wegen gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen.
- Der Mann bezog von 2005 bis 2014 eine volle IV-Rente, fuhr aber trotz angeblicher Leiden Auto und Boot.
- Beide erhalten bedingte Freiheitsstrafen und müssen dem Staat je 95’000 Franken zahlen.
Mit Blindenstock erschien er zu Terminen bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St. Gallen, begleitet von seiner Ehefrau. Im Alltag soll der angeblich schwer beeinträchtigte Mann jedoch ein deutlich aktiveres Leben geführt haben: Er steuerte ein Boot, arbeitete im Garten und fuhr Auto.
Nun ist ein inzwischen geschiedenes Paar aus der Region Zürichsee-Linth wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt worden, wie die «Linth-Zeitung» berichtet.
Statt mit Blindenstock am Steuer seines Autos
Zwischen 2005 und 2014 bezog der Mann eine volle IV- und BVG-Rente. Die Liste seiner geltend gemachten Beschwerden war lang: Panik- und Schwindelattacken, Harninkontinenz, schwere Augenleiden, Suizidgedanken und weitere. Seine damalige Ehefrau erklärte gegenüber den Behörden, ihr Mann könne kaum allein aus dem Bett aufstehen und erst recht kein Auto lenken.
Im August 2013 erhielt die SVA einen Hinweis, die Beschwerden könnten vorgetäuscht sein. Daraufhin wurde der Mann zwischen November 2013 und März 2014 observiert. Die Ermittler hielten fest, dass er sich offenbar uneingeschränkt bewegte, den Abfall hinausbrachte, im Garten arbeitete, sein Handy problemlos bediente und wiederholt am Steuer eines Autos oder Boots sass. Als er erneut zu einem Gespräch bei der SVA geladen wurde, erschien er wieder mit Blindenstock und Lendenstützgurt.
Leistungen von knapp 571’000 Franken bezogen
Am 6. Oktober standen die ehemaligen Eheleute vor dem Kreisgericht Uznach. Die Anklage warf ihnen vor, unrechtmässig Renten und Leistungen von knapp 571’000 Franken bezogen zu haben. Zu den Vorwürfen wollten sie sich laut «Linth-Zeitung» nicht äussern. Ein Gutachter beschrieb den Mann als «theatralisch und dramatisierend».
Das Gericht sprach das Ex-Ehepaar schuldig, beschränkte den Tatzeitraum jedoch wegen Verjährung auf August 2012 bis Januar 2017. Beide erhielten bedingte Freiheitsstrafen; diese werden nur vollzogen, falls sie während der dreijährigen Probezeit erneut straffällig werden.
IV-Betrüger müssen 190’000 Franken zurückzahlen
Zudem müssen beide dem Staat je 95’000 Franken als Ersatzforderung bezahlen. Das gemeinsame Haus darf nicht an die Kinder übertragen werden. Der Mann trägt Verfahrenskosten von gut 81’000 Franken, die Frau solche von mehr als 36’000 Franken.
Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Schweiz fast 40 Millionen Franken an AHV- und IV-Renten zu viel ins Ausland überwiesen hat. Dabei handelt es sich um Leistungen, auf die kein Anspruch mehr bestand. Ende März beliefen sich die offenen Rückforderungen auf 17 Millionen Franken, 300’000 Franken davon galten als uneinbringlich.
Die Rückforderung ist in der Praxis oft schwierig und verjährt grundsätzlich fünf Jahre nach der Auszahlung. Bei strafbaren Handlungen wie Betrug verlängert sich die Frist auf sieben bis 15 Jahre.
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Karin Leuthold (kle), Jahrgang 1968, arbeitet seit 2005 für 20 Minuten und ist derzeit am Newsdesk tätig.
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