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Friday, September 18, 2026

«Unschweizerisch, Menschen in Not die kalte Schulter zu zeigen»

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Medienkonferenz

Grenzschutz-Initiative: Jans legt sich erneut mit der SVP an

Die SVP will mit ihrer Grenzschutz-Initiative die Einwanderung begrenzen und rigorose Personenkontrollen durchführen. Asylminister Beat Jans erklärt, weshalb die Regierung das Anliegen ablehnt – jetzt live.

Christina Pirskanen

Die Medienkonferenz mit Bundesrat Beat Jans zur Grenzschutz-Initiative der SVP.Bundesrat

Darum gehts

  • Mit ihrer Grenzschutz-Initiative will die SVP die Zuwanderung eindämmen.
  • Dies etwa mithilfe einer rigorosen Überwachung an der Grenze, Kontrollen aller einreisenden Personen und einer Begrenzung der gewährten Asylgesuche auf 5000 Personen pro Jahr.
  • Der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab.
  • Justiz- und Asylminister Beat Jans erklärt an einer Medienkonferenz, weshalb die Regierung an der Umsetzbarkeit der Initiative zweifelt.

Deine Meinung zählt

18.09.2026

Freitag

Deshalb lehnt der Bundesrat die Grenzschutz-Initiative der SVP ab

Die SVP reichte vor fast exakt einem Jahr die Unterschriften für ihre Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen!», auch Grenzschutz-Initiative, ein.

SVP-Präsident Marcel Dettling und Fraktionschef Thomas Aeschi bei einer Aktion vor dem Bundeshaus zum Start der Unterschriftensammlung.

SVP-Präsident Marcel Dettling und Fraktionschef Thomas Aeschi bei einer Aktion vor dem Bundeshaus zum Start der Unterschriftensammlung.20min/Stefan Lanz

Diese fordert,

  • dass die Schweizer Landesgrenzen rigoroser und Einreisende systematisch kontrolliert werden
  • dass Personen mit abgewiesenem Asylgesuch kein Bleiberecht erhalten
  • dass Personen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, kein Asyl in der Schweiz erhalten
  • dass maximal 5000 Asylgesuche pro Jahr gewährt werden
  • dass illegal eingereiste Personen innert 90 Tagen ausreisen müssen und keinen Zugang zum Sozialversicherungssystem in der Schweiz erhalten
  • eine Meldepflicht für Kantone für illegal eingereiste Personen
  • die Abschaffung der Gewährung von vorläufigen Aufnahmen.

Deshalb lehnt der Bundesrat die Initiative ab

Die Regierung um den zuständigen Bundesrat Beat Jans lehnt das Anliegen der SVP ab. Die Initiative wäre nur schwer umsetzbar, kommt der Bundesrat zum Schluss. Das sind seine Argumente:

Auswirkungen an der Grenze: Hohe Kosten und Stau

Täglich verzeichnet die Schweiz rund 2,2 Millionen Grenzübertritte und mehrere hunderttausend Grenzgänger: Dauerhafte und systematische Grenzkontrollen wären äusserst teuer – zudem käme es zu Staukosten «in Milliardenhöhe», Pendlerverkehr und Tourismus wären stark belastet und nicht zuletzt würde die Wirtschaft in den Grenzregionen leiden.

Systematische Binnengrenzkontrollen seien gemäss Regierung «kein wirksames Mittel», um die irreguläre Sekundärmigration einzudämmen. Zudem würden schon heute lageabhängige und risikobasierte Kontrollen durchgeführt – diese könnten weiter intensiviert werden.

Schengen/Dublin-System gefährdet

Das System würde durch die Einführung systematischer Grenzkontrollen gefährdet, so der Bundesrat. Mit einem Ausschluss würde die innere Sicherheit abnehmen: Die Schweiz würde den Zugang zum europäischen Fahndungssystem verlieren, müsste auch abgelehnte Asylgesuche aus Schengen/Dublin-Staaten wieder selbst prüfen und könnt keine Asylsuchende mehr in andere Länder überstellen.

Ein ebenfalls heute veröffentlichter Bericht des Bundesrats zeigt: Der Wegfall von Schengen/Dublin würde für die Schweiz Kosten in Höhe von 5,8 bis 16,1 Milliarden Franken pro Jahr bedeuten, so die Behörden-Rechnung.

Asylprüfungen würden zunehmen

Um nicht gegen geltendes Völkerrecht zu verstossen, müsste die Schweiz weiter jedes einzelne Asylgesuch prüfen – auch wenn sie nur noch 5000 gewähren kann. Die automatische Wegweisung und Zurückführung wie heute wäre nicht mehr möglich.

Mit der Abschaffung der vorläufigen Aufnahme würden auch Personen, die etwa aus Kriegsgebieten flüchten, kein Asyl mehr erhalten. «Damit wäre die humanitäre Tradition der Schweiz in Frage gestellt», argumentiert der Bundesrat. Bei längerem Aufenthalt würden die Integration und wirtschaftliche Selbstständigkeit der Betroffenen quasi verunmöglicht.

Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf

Untätig bleiben will die Regierung aber nicht: Mittels Umsetzung von Massnahmen im Rahmen des europäischen Migrations- und Asylpakts soll die Sekundärmigration im Schengenraum eingedämmt werden.

Zudem bereite Jans' Departement zusammen mit den Kantonen Gesetzesänderungen vor, die das Asylsystem entlasten und die Sicherheit im Asylbereich erhöhen sollen.

Streit um Gültigkeit der Initiative

Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet und beantragt dem Parlament, die Vorlage ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Bereits während der Ausarbeitung der Botschaft geriet die Frage, ob die Initiative überhaupt gültig ist, in den Fokus. Gemäss internen Dokumenten, die dem «Blick» vorlagen, soll Jans' Departement davor gewarnt haben, dass mehrere Asyl-Aspekte der Initiative gegen geltendes Völkerrecht verstossen könnten. Dazu gehören etwa das Non-Refoulement-Prinzip – welches sicherstellt, dass Asylsuchende nicht in Länder zurückgewiesen werden, in denen ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen – oder etwa die Höchstgrenze für Asylgewährungen.

Der oben erwähnte Bericht des Bundesrats hält nun fest, dass die Initiative völkerrechtskonform ausgelegt und damit für gültig erklärt werden könne. Aber: Bei einer Annahmen dürften die Behörden Wegweisungen nicht vollziehen, wenn Betroffenen Gefahren drohten, die gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstossen und zudem müsse die minimale staatliche Versorgung auch für Personen ohne Anwesenheitsregelung gewahrt bleiben, heisst es im Bericht.

Christina Pirskanen (pir) arbeitet seit 2022 für 20 Minuten. Sie ist seit Januar 2026 stv. Leiterin des Ressorts Politik.

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