Eigenkapital-Anforderungen – UBS: Was die 90-Prozent-Variante des Ständerats bedeutet

Das Gezerre um die UBS hat heute zu einer Entscheidung im Ständerat geführt. Dieser hat sich für eine der Regulierungsvarianten ausgesprochen. Was diese bedeutet, erklärt Wirtschaftsredaktorin Manuela Siegert.
Manuela Siegert
Wirtschaftsredaktorin
Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen
Manuela Siegert ist seit 2009 Wirtschaftsredaktorin bei SRF. Sie recherchiert vor allem für die Sendungen «Tagesschau» und «10vor10» sowie für die digitalen Kanäle.
Was hat der Ständerat heute entschieden?
Dass die UBS deutlich stärker abgesichert werden muss, als sie es heute ist. Die UBS soll ihre ausländischen Tochtergesellschaften mit 90 Prozent hartem Eigenkapital unterlegen. Dieser Entscheid ist nach monatelangem Ringen zustande gekommen. 29 zu 16 Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben sich diesem Vorschlag angeschlossen.
Was bedeutet das?
Für die UBS ist das eine Verdoppelung: Heute gelten 45 Prozent Kernkapital für die ausländischen Tochtergesellschaften. Um das zusätzliche Kapital zu beschaffen, hat sie unterschiedliche Möglichkeiten. Sie kann etwa zusätzliche Aktien ausgeben, Gewinne einbehalten oder ihre Tochtergesellschaften verkleinern.
Wer freut sich darüber?
Finanzministerin Karin Keller-Sutter dürfte weitgehend zufrieden sein. Zwar ist nicht die härteste Variante des Bundesrats durchgekommen. Aber auch nicht der deutlich schwächere Alternativvorschlag, den die Wirtschaftskommission des Ständerats empfohlen hatte (s. Textbox). Einen Tag zuvor sagte Karin Keller-Sutter am Swiss Finance Forum in Zürich: «Der Staat wird nie zuschauen, wie eine global tätige, systemrelevante Bank untergeht.» Ihren eigenen 100-Prozent-Vorschlag bezeichnete sie bereits als Kompromiss.
Die verworfenen Varianten
Box aufklappen Box zuklappen
Der Ständerat konnte über drei Varianten befinden: die 100-prozentige Unterlegung der Auslandstöchter mit Kernkapital, eine 90-prozentige Unterlegung oder eine 50/50-Variante. Im dritten Fall wären die zweiten 50 Prozent mit AT1-Anleihen aufgefüllt worden. Diese können in einer Krise ab definierten Grenzen in Eigenkapital umgewandelt oder sogar abgeschrieben werden, um die Bank zu stabilisieren.
Was sagt die UBS dazu?
Sie will sich im Laufe des Tages äussern. Aber für sie ist der Entscheid eine Niederlage. Sergio Ermotti hatte seit Monaten persönlich den Bundesratsvorschlag bekämpft. In einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» zeigte er sich noch vor wenigen Tagen missverstanden und sagte, die Behörden machten irreführende Darstellungen. Zuletzt sagte er am Dienstag, am selben Swiss Finance Forum wie Keller-Sutter, die heutige Regulierung sei stark genug. Der Vorschlag des Bundesrats ginge zu weit und sei zu teuer. Er ging auch auf die Gefühlsebene: «Wir sind nicht nur ein Risiko für die Schweiz. Es ist nicht respektvoll, so über uns zu reden.»
Hat die Bank nun ein finanzielles Problem?
Nein, sie kann den Kapitalaufbau stemmen. Sie hat im vergangenen Jahr 7.8 Milliarden Dollar Gewinn gemacht, im ersten Halbjahr 2026 nochmals 5.8 Milliarden. Würde sie Gewinne einbehalten und keine Dividenden ausschütten, wäre der Aufbau relativ schnell erledigt. Ihre Sorgen gelten vielmehr ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Sie hat Angst, bei den Aktionären und Aktionärinnen in Ungnade zu fallen.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem Ständerat wird der Nationalrat über das Gesetz befinden. Das wird frühestens im Dezember geschehen. Es könnte auch zu einer Volksabstimmung kommen, falls ein Referendum ergriffen wird. Bis die UBS sich neuen Regeln beugen müsste, könnten einige Monate bis mehrere Jahre vergehen.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.