Heiratsstrafe: Drohen bei Ja im November drei Steuererklärungen?

- Im November stimmt die Schweiz über die Mitte-Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» ab.
- Wird sie angenommen, gilt das bereits beschlossene Gesetz zur Individualbesteuerung trotzdem weiter.
- Ohne Eingreifen des Parlaments könnten Ehepaare ab 2032 bis zu drei Steuererklärungen einreichen müssen.
Künftig sollen alle Personen, insbesondere Ehepaare, in der Schweiz separat besteuert werden – so entschied das Volk im März, als es die Individualbesteuerung annahm. Doch ein weiteres Modell ist ebenfalls möglich – und wird der Stimmbevölkerung im November in Form der Mitte-Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» vorgelegt.
Die Partei fordert, dass Ehepaare bei der Bundessteuer weiterhin gemeinsam besteuert werden, jedoch gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht mehr benachteiligt werden. Konkret soll das Steueramt dafür – zusätzlich zur heutigen gemeinsamen Besteuerung – eine alternative Steuerberechnung anhand des Tarifs für Unverheiratete vornehmen.

Der Steuerbetrag, der dabei tiefer ausfällt, soll dann vom Ehepaar erhoben werden. Im Unterschied zur Individualbesteuerung macht das Steueramt die Berechnung. Bei der Individualbesteuerung reichen beide Ehepartner je eine separate Steuererklärung ein.
Entscheidet sich das Volk im November für das Modell der Mitte, könnte es kompliziert werden – wenn das Parlament nicht zügig handelt.
Unterschiedliche Steuermodelle für Bundes- und Kantonssteuern
Denn: Auch bei einem allfälligen Ja zur Mitte-Initiative behält das Gesetz zur Individualbesteuerung seine Gültigkeit. Belässt das Parlament das Gesetz über die Individualbesteuerung bis zur Einführung 2032 unverändert – anstatt es anzupassen oder gänzlich aufzuheben –, gälte für die Gemeinde- und Kantonssteuern das Modell der Individualbesteuerung, für die direkte Bundessteuern jedoch die gemeinsame Besteuerung nach Mitte-Rezept. Ein bürokratisches Tohuwabohu, fürchten viele. Für verheiratete Steuerzahlende würde das drei Steuererklärungen bedeuten: eine gemeinsame sowie je eine separate.
So schrieb auch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im April in einem Bericht für die zuständige Ständeratskommission: «Das Szenario einer gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare bei der direkten Bundessteuer und einer Individualbesteuerung in den Kantonen wäre im Vollzug mit grossen Schwierigkeiten verbunden.» Vermeiden liesse sich das Chaos einzig durch das Eingreifen des Parlaments.
Mitte-Präsident: «Parlament wird für kohärente Umsetzung verantwortlich sein»
Der Grund: Die Mitte-Initiative verlangt vom Bundesrat, dass dieser die alternative Steuerberechnung für die direkte Bundessteuer auf dem Verordnungsweg einführt, wenn das Parlament die dafür erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen nicht innert drei Jahren erlässt, wie die ESTV erklärt.
Das kann Finanzministerin Karin Keller-Sutter aber lediglich für die direkte Bundessteuer tun – für die kantonalen Steuern hat der Bundesrat auf dem Verordnungsweg keine Befugnis. Drei Jahre sind für das Parlament zwar sportlich – aber machbar, wie etwa die CS-Krise oder die Covid-Pandemie zeigten.

Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy zeigt sich deshalb unbesorgt: «Verfassungsänderungen lösen immer eine gesetzgeberische Umsetzung aus. Das ist ganz normal, und auch bei Annahme der Fairness-Initiative so», sagt er. Das Parlament werde für eine «kohärente Umsetzung» auf Gesetzesebene verantwortlich sein. «Hierzu gehört eine einheitliche Steuererfassung auf allen Staatsebenen.»
Christina Pirskanen (pir) arbeitet seit 2022 für 20 Minuten. Sie ist seit Januar 2026 stv. Leiterin des Ressorts Politik.
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