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Saturday, October 24, 2026

Mann flüchtete auf Motorrad: Hitler-Teehaus: Mutmaßlicher Brandstifter ist wohl psychisch krank

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Mann flüchtete auf MotorradHitler-Teehaus: Mutmaßlicher Brandstifter ist wohl psychisch krank

24.10.2026, 15:50 Uhr

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Der Brand hat das historische Kehlsteinhaus schwer beschädigt. (Foto: picture alliance/dpa)

Nach dem Ausbruch des Brandes am historischen Kehlsteinhaus wird ein 33-jähriger Tatverdächtiger festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein geht von verminderter Schuldfähigkeit aus. Auch ein mögliches politisches Motiv wird geprüft.

Der als mutmaßlicher Verursacher des Großbrandes am historisch bedeutsamen Kehlsteinhaus am Obersalzberg festgenommene Mann ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Traunstein psychisch krank. Das habe ein psychiatrisches Kurzgutachten ergeben, das ein Sachverständiger über den 33 Jahre alten Deutschen erstellt habe, sagte Staatsanwalt Rainer Vietze auf einer Pressekonferenz in Berchtesgaden.

Der Mann sei einem Untersuchungsrichter in Rosenheim vorgeführt worden. Ziel sei, eine Unterbringung in einer forensischen Einrichtung für psychisch kranke Straftäter zu erwirken. Man müsse von zumindest verminderter Schuldfähigkeit ausgehen, sagte Vietze. Auch ein mögliches politisches Motiv werde geprüft - da seien die Ermittler aber erst ganz am Anfang.

Zuvor hatte Innenminister Joachim Herrmann der Polizei für ihr Eingreifen am Obersalzberg gedankt. Der mutmaßliche Brandstifter war den Einsatzkräften auf einem Motorrad auf der engen und steilen Kehlsteinstraße entgegengekommen. Es sei nicht leicht gewesen, ihn zu stellen. Nach dpa-Informationen hat der Mann auch einen Fluchtversuch auf seinem Motorrad unternommen.

Nach dem Großbrand am Obersalzberg geht Bayerns Innenminister Herrmann von einem Wiederaufbau aus. "Wir werden da kaum eine Ruine stehen lassen können", sagte er am Rande des CSU-Parteitages. Das Haus gehört dem Freistaat Bayern in der Zuständigkeit von Herrmanns Ministerium. Die Berchtesgadener Landesstiftung hat das Nießbrauchsrecht übertragen bekommen - ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregeltes, unverkäufliches und unvererbliches Recht, eine fremde Sache zu nutzen und deren Erträge zu behalten.

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