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Tuesday, September 1, 2026

Telekommunikation – Bieterkampf um Mobilfunkfrequenzen geht ins Geld

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  • Die Mobilfunkanbieter Swisscom, Sunrise und Salt müssen sich ab 2027 neue Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen sichern.
  • Für die Versteigerung dieser Frequenzen setzt die Kommunikationskommission Comcom einen Bieterrahmen von mindestens 854.7 Millionen Franken fest.
  • Der höhere Mindestpreis wird mit der grossen Nachfrage nach den knappen und für den Mobilfunk wichtigen Frequenzen begründet.
  • Die Auktion ist nötig, weil die heute genutzten Frequenzkonzessionen, die 2012 vergeben wurden, auslaufen.
  • Die Grundlage für das Surfen und Telefonieren unterwegs geht ins Geld: Die Erneuerung der auslaufenden Mobilfunkfrequenzen kostet die Telekomkonzerne Swisscom, Sunrise und Salt mindestens 854 Millionen Franken. Zum Vergleich: Bei der Auktion 2012 hatte das Mindestgebot bei 637 Millionen Franken gelegen. Die Auktion solle voraussichtlich im zweiten Quartal 2027 stattfinden, gab die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom vor Medien bekannt. Die Telekomkonzerne können ihr Bewerbungsdossier bis zum 3. Dezember einreichen. Das Bieterrennen um die Frequenzen beginnt bei 854.7 Millionen Franken.

Person mit braunem Haar hält ein Smartphone und tippt darauf.
Legende: Es wird zwangsläufig teuer für die Mobilfunkanbieter: Ohne Frequenzen, kein Handyempfang. Keystone / Fabian Sommer

Dies ist der Minimalpreis, wenn es für alle Frequenzen eine Nachfrage gibt. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Es gab auch schon Versteigerungen, an denen Frequenzen liegen blieben und an den Bund zurückgingen.

Unter den Hammer kommen die Frequenzen, die 2012 vergeben wurden und heute von Salt, Sunrise und der Swisscom benutzt werden. Diese Frequenzen laufen 2028 aus und werden neu vergeben. Die Dauer der Konzession betrage 15 Jahre, von Anfang 2029 bis Ende 2043.

Mobilfunkanbieter kritisieren hohen Mindestpreis

Die Kritik der Telekomkonzerne an der Erhöhung des Mindestpreises auf 854 Millionen Franken wies der Telekomregulator zurück: Die Comcom könne bei Bedarf höhere Mindestpreise festlegen, wenn sie dies im Hinblick auf die Vergabe der Frequenzen als angemessen erachte.

Am attraktivsten sind die tiefen Frequenzen

Box aufklappen Box zuklappen

Bei den tiefen Frequenzen von 800 und 900 Megahertz (MHz) hat die Comcom den Einstiegspreis wie schon 2012 gegenüber der gesetzlichen Untergrenze verdreifacht. Diese Frequenzen seien attraktiv, weil sie eine grosse Reichweite und eine gute Versorgung in Gebäuden böten. Zudem gebe es davon nur wenige Frequenzblöcke.

Neu hat die Comcom im mittleren Frequenzband von 1800 und 2100 MHz den Preis verdoppelt. Diese Frequenzen seien für die Mobilfunkanbieter ebenfalls sehr interessant, weil sie ein guter Kompromiss zwischen Reichweite und Geschwindigkeit seien.

Bei den hohen Frequenzbändern von 2600 MHz hat die Comcom den Mindestpreis auf der gesetzlichen Untergrenze gelassen.

«Frequenzen sind ein knappes öffentliches Gut, für dessen Nutzung gemäss den gesetzlichen Vorgaben ein angemessenes Entgelt zu entrichten ist», betonte der Regulator. Man strebe aber nicht eine Maximierung der Einnahmen für den Bund an. Die primären Ziele der Vergabe seien einerseits die Erhaltung und Weiterentwicklung der drei qualitativ hochstehenden Mobilfunknetze. Andererseits wolle man den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zugunsten der Konsumenten fördern, erklärte die Comcom.

Mit welchem Erlös die Comcom rechne, dazu könne man keine Angaben machen, hiess es weiter. Der tatsächliche Erlös ergebe sich aus der Frequenznachfrage und dem Bietverhalten der Teilnehmer. Er lasse sich daher nicht verlässlich vorhersagen. Zum Vergleich: Bei der Auktion 2012 lag das Mindestgebot bei 637 Millionen Franken, am Ende bezahlten die drei Telekomkonzerne insgesamt 996.3 Millionen Franken. Swisscom ergatterte damals 42 Prozent des ganzen Spektrums.

Bietbeschränkungen verhängt

Um zu verhindern, dass die Swisscom ihre finanziellen Muskeln spielen lässt, hat die Comcom erneut Bietbeschränkungen eingeführt. Die Auktionsteilnehmer sollen eine Frequenzausstattung erwerben können, die ihrem Bedarf entspricht. Einzelne Bieter sollen nicht übermässig viele Frequenzen erwerben können, damit der derzeit funktionierende Wettbewerb nicht beeinträchtigt werde, hiess es.

Somit kann ein einzelner Anbieter maximal 43 Prozent aller Frequenzen erwerben, für die Bietbeschränkungen gelten. Am strengsten sind die Bietbeschränkungen bei den tiefen Frequenzen, am lockersten bei den hohen Frequenzen.

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