Jacques Moretti muss sich psychiatrischem Gutachten unterziehen

Nach Gewaltvorwürfen gegen Ehefrau
Jacques Moretti muss sich psychiatrischem Gutachten unterziehen
Der Wirt der Inferno-Bar Le Constellation, Jacques Moretti, sitzt seit August in U-Haft. Ihm wird häusliche Gewalt gegenüber seiner Ehefrau vorgeworfen. Eine psychiatrische Untersuchung soll nun seine Verantwortung klären und die Gefahr einer Wiederholungstat bewerten.
Publiziert: vor 31 Minuten
Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk
Der Wirt der Inferno-Bar Le Constellation, Jacques Moretti (50), muss sich einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen, wie der Sender RTS berichtet. Demnach hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis die Untersuchung angeordnet. Diese soll klären, ob Moretti zum Zeitpunkt der mutmasslichen Gewalttaten gegen seine Ehefrau Jessica (40) voll zurechnungsfähig war – oder ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorlag. Zudem soll das Risiko einer erneuten Tat geprüft werden.
Die Vorfälle sollen sich Mitte August im gemeinsamen Haus des Paares in Lens VS ereignet haben. Kurz darauf wurde Moretti festgenommen und sitzt nun seit bald zwei Monaten in Untersuchungshaft. Die Ergebnisse der psychiatrischen Untersuchung werden entscheidend für die weiteren Schritte der Justiz sein.
Ermittlungen zu Crans-Montana in separatem Verfahren
Insbesondere muss geklärt werden, ob von Moretti weiterhin eine Gefahr für seine Frau oder andere Personen ausgeht. Das Gutachten könnte daher seine Haft verlängern, bis die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidungen getroffen hat.
Unabhängig von der Untersuchung der Gewaltvorwürfe laufen die Ermittlungen zum tödlichen Brand in der Bar Le Constellation in Crans-Montana VS weiter. Jacques und Jessica Moretti werden im November und Dezember von den zuständigen Staatsanwälten erneut dazu befragt.
Sollte Jacques Moretti zu diesem Zeitpunkt noch in Haft sein, würde er unter Polizeibegleitung zu den Vernehmungen gebracht und danach wieder ins Gefängnis zurückgeführt, berichtet RTS. Jessica Moretti wird hingegen frei erscheinen und das Gericht mit ihren Anwälten verlassen.
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