Waffenexporte – Bundesrat eröffnet Abstimmungskampf zum Kriegsmaterialgesetz

- Lockerere Regeln für Waffenexporte sind nach Auffassung des Bundesrates essenziell für die Sicherung der Schweizer Verteidigungsfähigkeit und von Arbeitsplätzen.
- Er setzt sich nach dem Parlamentsentscheid für ein Ja zum revidierten Kriegsmaterialgesetz ein.
- Das Stimmvolk wird am 29. November als Souverän ebenfalls darüber befinden können.
Heute ist es verboten, Schweizer Kriegsmaterial in Länder zu exportieren, die in interne oder internationale Konflikte verwickelt sind. Seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine ist die Schweizer Rüstungsindustrie wegen ihrer strengen Exportregeln unattraktiv und deswegen unter Druck.
Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will mit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes deshalb dem Bundesrat unter bestimmten Bedingungen mehr Handlungsspielraum bei Waffenexporten und Wiederausfuhren einräumen. Im Grundsatz soll die Weitergabe von in der Schweiz gekauftem Kriegsmaterial durch westliche Länder an Drittstaaten erleichtert werden.
Vetorecht für den Bundesrat
Die Landesregierung soll zudem ein Vetorecht erhalten und verlangen können, dass Rüstungsgüter im Käuferland verbleiben, sofern sicherheits- oder neutralitätspolitische Bedenken bestehen. Bei ausserordentlichen Umständen und zur Wahrung aussen- oder sicherheitspolitischer Interessen kann von bisherigen Bewilligungskriterien abgewichen werden, unter Einhaltung internationaler Verpflichtungen.
Die Reform räume dem Bundesrat in ausserordentlichen Krisen mehr aussenpolitische Flexibilität ein und stärke die Schweizer Rüstungsindustrie als Basis für die Landesverteidigung, schreibt die Regierung. Gleichzeitig betonte Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Parlament, dass das neue Regime stets unter strikter Einhaltung der Schweizer Neutralität und des Völkerrechts angewendet werde.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.