– Täter sagt vor Gericht, er sei damals verrückt gewesen

- Der Prozess gegen den heute 25-jährigen Studenten aus China läuft ab Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich.
- Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mehrfachen versuchten Mord vor.
- Die Verhandlung startete mit der Befragung des Beschuldigten. Er hat die Messerattacke gestanden.
- Die Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Freiheitsstrafe. Die Anträge der Verteidigung sind noch nicht bekannt.
Am 1. Oktober 2024 griff der damals 23-jährige Mann in Zürich-Oerlikon eine Gruppe Kindergartenkinder an. Sie waren zusammen mit ihrer Hortbetreuerin auf dem Weg zum Mittagshort. Laut Anklage stach der Mann gezielt mit einem Messer auf Kinder ein, die sich in seiner Reichweite befanden. Die Betreuerin konnte eingreifen und den Täter festhalten.
Daraufhin warf er das Messer weg und liess sich widerstandslos festnehmen. Drei fünfjährige Buben wurden schwer verletzt.
Ist der Täter schuldfähig – oder nicht?
Umstritten dürfte vor Gericht vor allem die Frage sein, inwieweit der Beschuldigte für die Tat verantwortlich gemacht werden kann. Gemäss einem von der «NZZ» zitierten psychiatrischen Gutachten soll der Student zur Tatzeit möglicherweise unter einer akuten psychotischen Störung oder einer schweren depressiven Episode mit Realitätsverlust gelitten haben. Der Gutachter attestiert ihm eine stark eingeschränkte Schuldfähigkeit.
Zu seinem Zustand befragt, erklärte der Beschuldigte, er sei damals verrückt gewesen. Er habe sich in einer eigenen Welt befunden, aus der er nicht mehr habe herauskommen können.
Vor Gericht sagte der Angeschuldigte, er habe nicht mehr selbst entscheiden können. Etwa drei Wochen vor der Tat habe er Stimmen gehört, die ihm gesagt hätten, dass er unbedingt Kinder umbringen solle. Und während der Tat habe ein grosses Durcheinander in seinem Kopf geherrscht. Und deshalb habe er keine Erinnerung mehr.
Recherche via Chat-GPT
Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, bereitete der Beschuldigte die Tat während mehrerer Wochen vor. So soll er im Internet und mit Chat-GPT zu Messerangriffen recherchiert haben. Er wollte auch wissen, welche Strafen ihm drohen könnten und wo sich in Zürich Kinder aufhalten. Online bestellte er ein Messerset und Kleider für die Tat. Zudem studierte er anatomische Darstellungen und übte am Tag vor der Tat Messerstiche an rohem Fleisch.
Den 1. Oktober als Datum für die Tat wählte der Beschuldigte laut Anklage bewusst aus. Es ist der chinesische Nationalfeiertag. Unmittelbar vor dem Angriff veröffentlichte er auf Instagram chinesisch-patriotische Botschaften.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, bei seiner Tat besonders skrupellos gehandelt, und gezielt besonders verletzliche und wehrlose Opfer ausgewählt zu haben. Sie geht davon aus, dass er mehrere Kinder töten wollte. Er habe «aus blosser Rachsucht, Geltungsdrang, wahnhaft-ideologischer Verblendung und in extremer Geringschätzung seiner kindlichen Opfer gehandelt», heisst es in der Anklageschrift.
Die Staatsanwaltschaft folgt dieser Einschätzung jedoch nicht. Sie hält an der Anklage wegen mehrfachen versuchten Mordes fest und beantragt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, eine ambulante Behandlung sowie einen Landesverweis von 15 Jahren.
Mehrtägiger Prozess
Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage vorgesehen. Dabei soll auch der psychiatrische Gutachter angehört werden. Wann das Urteil bekannt gegeben wird, ist noch unklar.
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