«Störung der Glaubensfreiheit»: Ameti zieht Berufung zurück

Darum gehts
- Sanija Ameti zieht ihre Berufung gegen die Verurteilung wegen Störung der Glaubensfreiheit zurück.
- Damit wird der Schuldspruch des Bezirksgerichts Zürich rechtskräftig.
- Ameti erhält eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken sowie eine Busse von 500 Franken.
Sanija Ameti zieht ihre Berufung gegen die Verurteilung wegen Störung der Glaubensfreiheit zurück, wie der «Blick» mit Bezug auf die SDA schreibt. Zu ihren Gründen für den Rückzug der Berufung ist nichts bekannt. Bisher hat sie sich nicht dazu geäussert.
Im Herbst 2024 zielte Sanija Ameti in einem Keller auf ein Bildnis der Heiligen Maria mit dem Christkind. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse von 500 Franken.
Berufung zurückgezogen
Ameti hat die Berufung über ihren Anwalt zurückziehen lassen. Das geht aus einer Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zürich hervor, die Blick vorliegt. Damit wird der Schuldspruch rechtskräftig.
Ameti erhielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen von 50 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 500 Franken.
Der Anwalt argumentierte zuvor vor Gericht, dass Ameti mit der Aktion ein Kriegstrauma zu überwinden versucht habe. Gegenüber dem «Spiegel» erwog Ameti ausserdem, für fünf Tage ins Gefängnis zu gehen, um ihre Strafe zu verbüssen.
Simon Misteli (sim), Jahrgang 1995, arbeitet seit 2024 als Redaktor am Newsdesk. Dabei schreibt er über verschiedenste Themen mit einem Fokus auf Auslandsgeschichten.
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