Verfahren gegen Ölunternehmer – Knickte die Schweizer Justiz vor den USA ein?

Verfahren gegen Ölunternehmer Knickte die Schweizer Justiz vor den USA ein?
Die Schweiz zog ein Auslieferungsgesuch gegen einen venezolanischen Ölunternehmer zurück – nach Gesprächen mit den USA.
01.09.2026, 13:44
Gegen den bevorzugten Kontaktmann der US-Regierung im venezolanischen Erdölsektor läuft in der Schweiz ein Strafverfahren. Laut der «Washington Post» sollen hochrangige US-Vertreter bei den Schweizer Behörden zugunsten von Alejandro Betancourt interveniert haben.
Betancourt hat enge Verbindungen zur venezolanischen Machtelite inklusive direktem Zugang zur Interimspräsidentin Delcy Rodriguez. Sein Unternehmen ist aktuell der zweitgrösste private Erdölproduzent Venezuelas.
Nachdem die USA den Langzeitmachthaber Nicolás Maduro im Januar gefangengenommen hatten, wurde Betancourt zu einem wichtigen Vermittler zwischen Washington und Caracas, insbesondere im Erdölsektor.
Erst letzten Freitag kündigte Donald Trump ein Abkommen mit Venezuela an, das den USA Zugriff auf mehr als 65 Milliarden Barrel venezolanischen Öls sichern soll. Betancourts Firma dürfte dabei eine zentrale Rolle spielen.
Seit 2019 ermittelt die Zürcher Staatsanwaltschaft gegen Betancourt wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Der Geschäftsmann bestreitet jegliches Fehlverhalten.
Im November 2025 beantragte die Schweiz seine Auslieferung aus dem Vereinigten Königreich, worauf Betancourt verhaftet und mit einem Ausreiseverbot belegt wurde, während die britischen Behörden das Schweizer Gesuch prüften.
Bund bestätigt US-Intervention
Dann, in den Wochen nach Maduros Gefangennahme Anfang Januar, nahmen zunächst das US-Aussenministerium und später auch das US-Justizministerium Kontakt auf mit den Bundesbehörden.
Das Bundesamt für Justiz bestätigt gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen RTS, dass ein «kurzes Gespräch» stattgefunden habe. Der Bundesanwalt habe die amerikanischen Gesprächspartner jedoch lediglich an die Zürcher Staatsanwaltschaft verwiesen.
Anschliessend gab es Gespräche mit der Zürcher Justiz, wie die «Washington Post» berichtet. Die Botschaft der Amerikaner: Betancourt muss reisen können. Washington machte zudem deutlich, dass es die Angelegenheit lieber ohne strafrechtliche Sanktionen regeln wolle.
«Besonderheiten des britischen Rechts»
Im Mai wird das Schweizer Auslieferungsgesuch an das Vereinigte Königreich auf Initiative der Zürcher Justiz zurückgezogen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft erklärt diese Entscheidung am Montag gegenüber RTS mit «Besonderheiten des britischen Auslieferungsrechts».
Der Rückzug betreffe nur das Auslieferungsverfahren im Vereinigten Königreich, das eigentliche Strafverfahren gegen Betancourt werde fortgesetzt. Mehr wollte die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf das Untersuchungsgeheimnis und die Ermittlungsstrategie zum Fall nicht sagen.
Der Beitrag von RTS mit deutschen Untertiteln:
Gleichzeitig mit dem Rückzug des Auslieferungsgesuchs habe die Schweiz überdies bei den USA beantragt, den Geschäftsmann zu verhaften, sollte er sich auf US-Territorium begeben, berichtet die «Washington Post».
Dem ist Washington jedoch nicht nachgekommen: Im Juni hat die US-Regierung Alejandro Betancourt ein Visum zur mehrfachen Einreise ausgestellt. Er ist seither mehrmals in die USA und auch nach Venezuela gereist.
Der Fall wirft auf Schweizer Seite eine zentrale Frage auf: Welchen Einfluss hatten die amerikanischen Bemühungen tatsächlich auf den Ablauf des Verfahrens? Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wollte den Bericht der «Washington Post» auf Anfrage nicht kommentieren.
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