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Thursday, September 10, 2026

Sohn verpasst wegen Aufsatz Gymi – Mutter geht vor Bundesgericht

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  • Ein Zürcher Sechstklässler verpasste die Aufnahme ans Langzeitgymnasium Rämibühl um 0,03 Notenpunkte.
  • Seine Mutter focht die Aufsatznote durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht an – ohne Erfolg.
  • Die Gerichtskosten belaufen sich auf insgesamt über 5000 Franken, die die Mutter tragen muss.

Ein Zürcher Sechstklässler verpasste die Aufnahme an das Gymnasium Rämibühl um 0,03 Notenpunkte. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, kämpfte seine Mutter bis vor Bundesgericht für eine bessere Aufsatznote, jedoch ohne Erfolg.

Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts geht hervor, dass der Schüler die Prüfung im März 2025 absolvierte. Sein Deutschaufsatz fiel dann ab: Bewertet wurde er mit der Note 3,25. Im zweiten Deutsch-Prüfungsteil schrieb der Schüler mit einer Sechs die Bestnote, in Mathematik ebenfalls eine 3,25. Damit kam er auf einen Gesamtschnitt von 4,72. Für die Aufnahme in die Probezeit am Langzeitgymnasium wäre ein Schnitt von 4,75 nötig gewesen.

Rückwirkendes Arztzeugnis

Die Mutter wehrte sich zuerst bei der Schule, dann bei der Zürcher Bildungsdirektion sowie beim Verwaltungsgericht. Laut «Tages-Anzeiger» machte sie auch geltend, ihr Sohn sei am Prüfungstag krank gewesen.

Obwohl der Schüler rückwirkend ab dem Prüfungstag krankgeschrieben wurde, hielt das Verwaltungsgericht die Erkrankung allerdings für nicht glaubhaft. Aus Sicht des Gerichts hätte die Mutter die gesundheitlichen Bedenken früher melden müssen. In den Prüfungsinformationen stehe klar, dass ein Kind, das zur Prüfung antrete, als prüfungsfähig gelte. Eine Krankheit könne nicht erst nach einem schlechten Resultat geltend gemacht werden. Das Gericht lehnte die Beschwerde ab, der Mutter wurden Gerichtskosten von 3000 Franken verrechnet.

Sohn kann nicht ans Gymi, Mutter muss zahlen

Die Mutter zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Sie verlangte, die Aufsatznote auf 3,5 anzuheben, den Gesamtschnitt auf 4,75 festzusetzen und ihren Sohn doch noch ins Gymnasium aufzunehmen. Das Bundesgericht prüfte, ob verfassungsmässige Rechte verletzt wurden. Das verneinte es.

Der Schüler erhält damit keinen Platz am Langzeitgymi. Die Gerichtskosten von 2000 Franken muss die Mutter bezahlen.

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Ammar Jusufi

Ammar Jusufi (amj), Jahrgang 2001, arbeitet seit November 2024 für 20 Minuten. Nach seinem Praktikum im Ressort Ostschweiz ist er nun Redakteur im Ressort People.

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