Trockenheit erhöht Nachfrage – Tierfutter: Frankreich verschärft Kontrollen an Schweizer Grenze

Ein Schweizer Landwirt ist Anfang der Woche in der französischen Region Haut-Doubs an der Grenze zur Schweiz erwischt worden: Er transportierte Heu, ohne es vorher angemeldet zu haben. Wie alle Waren muss auch Tierfutter durch den Zoll. Frankreich verlangt eine Exportdeklaration, und die Grenze muss an einer geöffneten Zollstelle überquert werden.
Die Schweiz ihrerseits erlaubt seit August die zollfreie Einfuhr. Bis dahin galt ein Satz von 4 Franken pro 100 kg. Der Bund hat die Einfuhrzölle angesichts der Hitzewellen dieses Sommers beseitigt.
«Das ist ein zentrales Bedürfnis der Landwirtschaft», sagte Donatella Del Vecchio, eine Sprecherin des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS). «Deshalb hat der Bundesrat entschieden, die Einfuhrbedingungen zu erleichtern. Diese unterliegen jedoch weiterhin der Mehrwertsteuer von 2.6 Prozent.»
Eng verbunden im Grenzgebiet
Auch wenn der französische Zoll jetzt seine Kontrollen verschärft: Zahlreiche Schweizer Landwirte bewirtschaften ihre eigenen Flächen auf französischem Boden. Dies ist bei fast jedem zehnten Landwirt aus dem Jura der Fall. Ihr Futter gilt als schweizerisch und unterliegt vereinfachten Formalitäten: Sie zahlen weder Zollgebühren noch Mehrwertsteuer.
«Es gibt Landwirte im Jura, in Neuenburg und auch im Waadtländer Jura, die Flächen in Frankreich bewirtschaften», sagt François Monin, Direktor der jurassischen Landwirtschaftskammer. «Ein grosser Teil des importierten Futters kommt über diesen ländlichen Grenzverkehr. Dieser ist zollfrei innerhalb eines Streifens von 10 Kilometern entlang der Grenze.»
Bauernvertreter Monin über den landwirtschaftlichen Grenzverkehr:
Von den Landwirten und Händlern, die anderswo in Frankreich Futter kaufen und in die Schweiz einführen, verhielten sich 99 Prozent regelkonform, schätzt Monin. Sie erledigten die Zollformalitäten im Voraus, weil sie wüssten, was die Konsequenzen seien.
Jener Landwirt, der diese Woche vom französischen Zoll angehalten wurde, musste eine Busse bezahlen und seine Ladung innerhalb Frankreichs weiterverkaufen.
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