Mutmasslicher Millionenbetrug – Bundesanwaltschaft fordert lange Freiheitsstrafe für Ex-SBB-Kader

- Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten für einen früheren SBB-Mitarbeiter gefordert.
- Der Mann soll das Bahnunternehmen über Jahre hinweg um rund 8.7 Millionen Franken erleichtert haben.
- Der Beschuldigte habe einen Tatplan ausgearbeitet und diesen mit Unterstützung von Drittpersonen umgesetzt.
Der 54-jährige Schweizer zeigte vor Gericht Reue. «Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen», sagte er zu Beginn der Befragung vor dem Bundesstrafgericht.
Die BA wirft dem Mann mehrfache ungetreue Amtsführung, gewerbsmässigen Betrug, schwere Geldwäscherei und mehrfache Urkundenfälschung vor. Weil bei ihm zu Hause ein verbotenes Klappmesser sichergestellt wurde, muss er sich ausserdem wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verantworten.
Die vier weiteren Angeklagten werden der Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung und des gewerbsmässigen Betrugs bezichtigt.
Ausgeklügeltes System
Der Hauptangeklagte begann mit 23 Jahren, bei der SBB zu arbeiten, und stieg nach und nach auf. Im Jahr 2019 wurde er Abteilungsleiter, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervorgeht. Ab September 2007 soll der Beschuldigte nicht nur an seiner Karriere, sondern auch an seinem Betrugssystem gearbeitet haben.
Er holte einen langjährigen Freund an Bord, über dessen Firma fiktive Rechnungen an die SBB erstellt wurden. Zwei Personen mit weiteren Firmen kamen später hinzu. Und Ende 2010 gründete die Schwester des Angeklagten zwei weitere Gesellschaften, die in das Konstrukt eingebunden wurden, wie die BA schreibt.
Für die ausgestellten Rechnungen erhielt die SBB keine Gegenleistung beziehungsweise keine tatsächlich benötigten Materialien. Das Spiel flog lange nicht auf, weil der Angeklagte im SBB-System zwei Funktionen innehatte. Er konnte in der Rolle einer Person auftreten, die einen Bedarf hat, und gleich auch die Bestellung machen, obwohl er nicht im Einkauf tätig war.
Zwei Monate U-Haft
Ende September 2024 reichte die SBB Strafanzeige ein. Gut zwei Monate später wurde der heute 54-jährige Beschuldigte festgenommen. Er kam für zwei Monate in Untersuchungshaft, und die BA führte verschiedene Hausdurchsuchungen durch.
Wegen der Verjährungsfrist von 15 Jahren können nur die Taten ab dem 1. April 2011 strafrechtlich verfolgt werden. Damit reduziert sich auch die Schadenssumme auf rund fünf Millionen Franken. Diese fordert die SBB als Privatkläger jedoch zurück.
Der fristlos gekündigte SBB-Angestellte finanzierte laut BA mit dem abgezweigten Geld ein Haus im Kanton Solothurn, eines in Florida/USA und zahlreiche Autos. Darunter waren ein Ford Mustang Shelby, zwei Porsches und ein Lamborghini, der allein fast 400'000 Franken kostete. Daneben floss das Geld in einen üppigen Lebensunterhalt und eine Waffensammlung.
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