Departementsverteilung – SVP im Justizdepartement: Welchen Handlungsspielraum gibt es?

Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Guy Parmelin wird bereits intensiv über mögliche Departementswechsel spekuliert. Die SVP zeigt sich überraschend offen dafür, das Justizdepartement zu übernehmen, wo das Staatssekretariat für Migration angesiedelt ist. So sagte etwa SVP-Fraktionspräsident Thomas Aeschi in der Samstagsrundschau, es brauche im Justizdepartement jemanden, der durchgreift. Doch wie gross ist der Handlungsspielraum eines Justizministers oder einer Justizministerin überhaupt? Politikwissenschaftler Georg Lutz ordnet ein.
Georg Lutz
Professor für Politologie
Georg Lutz ist Professor an der Universität Lausanne. Davor war er Projektleiter der Schweizer Wahlstudie «Selects» am Forschungszentrum Sozialwissenschaften (fors) in Lausanne.
SRF: Die SVP scheint interessiert daran, dass die eigene Bundesrätin oder der eigene Bundesrat das Justizdepartement übernimmt. Überrascht Sie das?
Georg Lutz: Es überrascht, weil das Justizdepartement die letzten zwanzig Jahre ein Sprungbrett-Departement war. Leute, die in dieses Departement kamen, gingen in der Regel schnell wieder, sobald sich eine gute Gelegenheit bot.
Wenn die SVP im Justizdepartement Verantwortung übernimmt, kann sie die Migrationspolitik auch nicht mehr derart scharf kritisieren.
Nun ist die SVP bereit, in diesem Bereich, den sie auch sehr stark kritisiert, Verantwortung zu übernehmen. Das ist zumindest politisch konsequent. Überraschend ist es insofern, weil, wenn die SVP dort Verantwortung übernimmt, sie die Migrationspolitik auch nicht mehr derart scharf kritisieren kann. Und das war bisher ein wichtiges Element in der Politik der SVP.
Würde die Migrationspolitik in der Schweiz anders aussehen, wenn jemand aus der SVP das Justizdepartement führen würde?
Die Handlungsspielräume sind deutlich kleiner, als man es vermuten könnte, wenn man der politischen Rhetorik zuhört. Die Asylzahlen haben sehr wenig damit zu tun, wer das Departement leitet. Wie viele Menschen in die Schweiz kommen, hat im Wesentlichen mit grossen internationalen Krisen zu tun, die Migrationsströme auslösen. Wie viele die Schweiz wieder verlassen, hängt mit Rückführungsabkommen mit den entsprechenden Ländern zusammen, die man in mühsamer Kleinarbeit verhandeln muss. Auch da gibt es wenig Spielraum für die Person, die dem Departement vorsteht.
Wo gibt es allenfalls doch einen gewissen Gestaltungsfreiraum?
Bei der Frage, wie stark jemand das Thema auf die politische Agenda setzt und versucht, etwas voranzutreiben. Doch hier gibt es enge Grenzen. Einerseits gab es in letzter Zeit gerade einige Verschärfungen, die das Parlament mitgetragen hat. Dazu kommt, dass der Vollzug dieser Verschärfungen nicht Sache des Bundes, sondern Sache der Kantone ist. Und ohnehin hängt der Vollzug gerade bei Rückführungen vom Goodwill anderer Länder ab.
Entsprechend kann man zwar vielleicht einen gewissen Gestaltungswillen zeigen und das so kommunizieren, aber bei der konkreten Umsetzung ist man auf andere angewiesen. Dann gibt es natürlich auch Gerichte und internationale Abkommen, die Europäische Menschenrechtskonvention: Das alles kann ein Departementsvorsteher nicht einfach aushebeln.
Bei der konkreten Umsetzung ist man auf andere angewiesen.
Christoph Blocher war in seiner Zeit als Bundesrat auch Justizminister. Was konnte er dort bewegen?
Er hat sicher die damalige Asylpolitik sehr aktiv thematisiert. Das hatte keine direkten Auswirkungen auf die Zahl der Asylgesuche, weil die, wie gesagt, kaum beeinflussbar sind. Er hat das Departement auf eine sehr konfrontative Art geführt, auch mit den Kantonen. Er hat immer wieder das Kollegialitätsprinzip strapaziert. Vier Jahre später hat er den Preis dafür bezahlt. Er wurde wieder abgewählt, auch weil die Parlamentsmehrheit ihn als zu wenig kollegial und konsensfähig erachtet hat.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.