Neue Betrugsmasche – Polizei warnt vor Leasingfalle – vor allem Junge betroffen

Die jurassische Polizei warnt vor einer neuen Form des Betrugs: Vier junge Männer und Frauen sind bereits darauf hereingefallen, indem sie Leasingverträge auf ihren Namen für andere Personen abgeschlossen haben.
Der erste bekannte Fall im Jura wurde im Mai gemeldet. Das betroffene Fahrzeug war einige Monate zuvor geleast worden.
Die Masche beginnt mit einem vermeintlich lukrativen Angebot. Die Betroffenen müssen ihre persönlichen Daten angeben, bei einer Leasinggesellschaft erscheinen und den Vertrag unterschreiben. Anschliessend wird das Fahrzeug an Dritte übergeben. Im Gegenzug wird den Unterzeichnenden eine Entschädigung von mehreren hundert Franken pro Monat versprochen.
«Am Anfang verspricht man ihnen, dass alles legal ist und sie nur ihren Namen zur Verfügung stellen müssen», sagt Sébastien Frund, Leiter der jurassischen Kriminalpolizei, gegenüber dem Westschweizer Fernsehen RTS.
Laut Frund verschwindet das Auto anschliessend häufig aus dem Verkehr: «Es geht wahrscheinlich ins Ausland, insbesondere nach Frankreich, und wird für kriminelle Zwecke verwendet.»
Strafrechtliche Konsequenzen
Für die Personen, die den Vertrag unterschrieben haben, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Wer ein geleastes Fahrzeug an Dritte weitergibt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Möglich sind unter anderem Ermittlungen wegen Veruntreuung.
Zudem bleibt gegenüber der Leasinggesellschaft jene Person verantwortlich, die den Vertrag unterzeichnet hat. «Wenn die Leasinggesellschaft die monatlichen Raten nicht mehr erhält, wendet sie sich an die Person, die den Vertrag unterschrieben hat. Und da beginnen die Probleme», warnt Frund.
Und es können weitere Kosten hinzukommen. So erhalten die Vertragsunterzeichnenden unter Umständen auch Bussen für Verkehrsdelikte, die mit dem Fahrzeug begangen wurden, zum Beispiel von Radarfallen.
Fälle auch ausserhalb des Jura
Die jurassische Polizei appelliert deshalb an die Bevölkerung, niemals einen Leasingvertrag auf den eigenen Namen abzuschliessen, wenn das Fahrzeug anschliessend von einer anderen Person genutzt werden soll.
Das Phänomen ist derweil nicht auf den Jura beschränkt: Ähnliche Fälle wurden auch von den Polizeikorps der Kantone Genf und Neuenburg registriert.
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