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Tuesday, August 18, 2026

Reproduktionsmedizinerin über Leihmutterschaft: «Die rechtliche Hürde ist massiv»

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Reproduktionsmedizinerin über Leihmutterschaft

«Die rechtliche Hürde ist massiv»

In der Schweiz ist Leihmutterschaft aus ethischen Gründen verboten. Viele Paare mit Kinderwunsch weichen ins Ausland aus. Reproduktionsmedizinerin Maddalena Masciocchi steht einer Lockerung des Verbotes kritisch gegenüber: «Es braucht eine differenzierte Diskussion».

Publiziert: vor 10 Minuten

Aktualisiert: vor 6 Minuten

Darum gehts

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  • Ein Fünftel der Schweizer Paare bleibt ungewollt kinderlos, Gründe sind vielfältig
  • Reproduktionsmedizinierin: Das Kindswohl muss stets im Vordergrund stehen
  • Reproduktionsmedizin bietet viele Möglichkeiten, Entscheidungen bleiben individuell
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Sandra CasaliniRedaktorin

Ein Fünftel der Paare ist ungewollt kinderlos in der Schweiz. Welche Faktoren spielen da eine Rolle?
Maddalena Maschiocchi: In der klinischen Praxis sehen wir selten nur eine einzelne Ursache; meist handelt es sich um ein Zusammenspiel verschiedener medizinischer und biologischer Faktoren. Ein Drittel der Fälle ist auf rein weibliche Faktoren zurückzuführen – etwa Endometriose, hormonelle Ovulationsstörungen oder organische Veränderungen der Eileiter. Ein weiteres Drittel liegt in männlichen Faktoren begründet, primär in Einschränkungen der Spermienqualität. Im letzten Drittel finden wir entweder kombinierte Ursachen bei beiden Partnern oder wir sprechen von einer idiopathischen Infertilität, bei der wir trotz moderner Diagnostik keinen eindeutigen Grund finden. 

Das sind auf weiblicher Seite Gründe für eine Eizellenspende, aber nicht für eine Leihmutterschaft. Warum engagieren heterosexuelle Paare eine Leihmutter?
Eizellspende und Leihmutterschaft adressieren zwei völlig unterschiedliche medizinische Ausgangslagen. Bei der Eizellspende fehlt der Frau die ovarielle Reserve – etwa altersbedingt oder durch eine Chemotherapie –, während sie das Kind selbst austragen kann. Bei der Leihmutterschaft ist es umgekehrt: Die Eizellen sind oft vorhanden, aber die körperliche Voraussetzung, eine Schwangerschaft selbst zu tragen, fehlt. Wir erleben, dass der Kinderwunsch häufig erst in einem Lebensabschnitt entsteht, in dem die biologische Fertilität der Frau bereits abnimmt – dies beschleunigt sich besonders ab dem 35. Lebensjahr. Hier ist eine differenzierte Beratung essenziell: Auch wenn wir heute dank moderner Reproduktionsmedizin viele Wege gehen können, müssen wir die physiologische Realität anerkennen. Eine Schwangerschaft ist für den mütterlichen Körper eine enorme Herausforderung. Mit zunehmendem Alter steigen medizinische Risiken – etwa für Bluthochdruck oder Schwangerschaftsdiabetes – nicht nur für die Mutter, sondern auch für das Kind. Weitere Gründe können zum Beispiel das Fehlen einer funktionierenden Gebärmutter sein oder auch die Erschöpfung durch lange Behandlungsverläufe: Dies sind Paare mit einer jahrelangen, medizinisch belastenden Geschichte, etwa durch wiederholte Fehlgeburten oder mehrfach gescheiterte IVF-Versuche. Kritisch oder sogar lebensgefährlich ist eine Schwangerschaft auch zum Beispiel bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Niereninsuffizienz.

In der Schweiz sind die Gesetze für Fortpflanzungsmedizin sehr strikt. Eizellenspende und Leihmutterschaft sind verboten, Samenspende gibt es nur für Verheiratete. Gleichzeitig ist die Geburtenrate auf einem historischen Tiefststand. Finden Sie, eine Lockerung dieser Gesetze würde etwas bewirken?
Es ist für eine sachliche Debatte entscheidend, dass wir hier nicht alle Themen in einen Topf werfen. Wir müssen medizinisch und ethisch strikt zwischen der Spende von Keimzellen und der Leihmutterschaft unterscheiden. Bei der Eizell- und Samenspende wäre eine Anpassung aus medizinischer Sicht durchaus sinnvoll. Eine Behandlung innerhalb der Schweiz würde sicherstellen, dass die Verfahren unter strengen Qualitätsstandards, medizinischer Kontinuität und ärztlicher Aufsicht stattfinden. Bei der Leihmutterschaft ist die Ausgangslage jedoch grundlegend anders und ethisch weitaus komplexer. Eine Leihmutter übernimmt die Verantwortung für eine vollständige Schwangerschaft und Geburt und trägt damit alle medizinischen Risiken. Dort, wo Leihmutterschaft kommerziell organisiert ist, sehen wir häufig Frauen in prekären finanziellen Verhältnissen. Die Frage, ob eine Entscheidung unter wirtschaftlichem Druck wirklich als frei gelten kann, ist ein zentraler ethischer Punkt, den wir in der medizinischen Bewertung nicht ausblenden dürfen. Nicht zuletzt ist die rechtliche Hürde massiv: Die Eizellspende ist im Gesetz geregelt, eine Revision genügt. Die Leihmutterschaft hingegen ist in der Schweiz durch die Bundesverfassung explizit verboten. Eine Legalisierung wäre kein einfacher politischer Prozess, sondern eine Verfassungsänderung, die eine Volksabstimmung zwingend erforderlich macht. Unser Ziel als Gesellschaft muss sein, den Zugang zur Reproduktionsmedizin so zu gestalten, dass er individuellen Bedürfnissen entspricht, ohne dabei den Schutz der beteiligten Personen zu vernachlässigen. Bei der Leihmutterschaft kommt eine dritte Person hinzu – die Leihmutter –, deren Schutz und Wohl als ethisch gleichrangig zu betrachten sind. Deshalb plädiere ich für eine differenzierte Debatte, bei der das Kindeswohl stets unser oberster Kompass bleibt.

Die wichtigsten Begriffe zum Thema Leihmutterschaft erklärt:

Eizellenspende: Eine Frau stellt ihre Eizelle für eine Schwangerschaft zur Verfügung. Die Eizelle wird meist im Labor mit den Samenzellen des Vaters befruchtet. Die Frau, die die Eizelle spendet, ist die genetische Mutter des Kindes. Sie trägt das Kind aber nicht selbst aus.

Künstliche Befruchtung: Dabei wird eine Schwangerschaft mithilfe medizinischer Verfahren herbeigeführt. Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizelle und Samenzelle im Labor zusammengebracht. Entsteht ein Embryo, wird er anschliessend in die Gebärmutter eingesetzt.

Leihmutterschaft: Eine Frau trägt ein Kind für eine andere Person oder ein anderes Paar aus. Bei der sogenannten gestationellen Leihmutterschaft stammt die Eizelle nicht von der Leihmutter. Sie trägt also ein genetisch nicht mit ihr verwandtes Kind aus. Dabei ist die Frau, von der die Eizelle stammt, ist die genetische Mutter, die Leihmutter die gebärende Frau.

Eizellenspende: Eine Frau stellt ihre Eizelle für eine Schwangerschaft zur Verfügung. Die Eizelle wird meist im Labor mit den Samenzellen des Vaters befruchtet. Die Frau, die die Eizelle spendet, ist die genetische Mutter des Kindes. Sie trägt das Kind aber nicht selbst aus.

Künstliche Befruchtung: Dabei wird eine Schwangerschaft mithilfe medizinischer Verfahren herbeigeführt. Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Eizelle und Samenzelle im Labor zusammengebracht. Entsteht ein Embryo, wird er anschliessend in die Gebärmutter eingesetzt.

Leihmutterschaft: Eine Frau trägt ein Kind für eine andere Person oder ein anderes Paar aus. Bei der sogenannten gestationellen Leihmutterschaft stammt die Eizelle nicht von der Leihmutter. Sie trägt also ein genetisch nicht mit ihr verwandtes Kind aus. Dabei ist die Frau, von der die Eizelle stammt, ist die genetische Mutter, die Leihmutter die gebärende Frau.

Was heisst das konkret im Hinblick auf Leihmutterschaft?
Die Klärung der Abstammung und die Sicherstellung des Kindeswohls, etwa bezüglich Staatsbürgerschaft und erbrechtlicher Ansprüche, bilden zum Beispiel ein zentrales Element, das zweifelsfrei gelöst sein müsste. Die Frage, wie eine solche Praxis geregelt werden könnte, ist nicht rein medizinisch. Es ist eine gesellschaftliche Grundsatzdebatte darüber, welche Schutzkonzepte für alle Beteiligten – insbesondere für die austragende Frau und das Kind – als absolut unantastbar gelten müssen.

In der Schweiz wäre ein solches Prozedere wohl ein entsprechender finanzieller Aufwand. Die Gefahr, dass Paare aus Kostengründen nach Osteuropa ausweichen, bliebe weiterhin bestehen.
Dies ist eine Realität, die wir nicht ausblenden dürfen. Die moderne Reproduktionsmedizin bietet uns heute Möglichkeiten, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren. Doch so beeindruckend diese technologische Machbarkeit ist, so wichtig bleibt der ethische und menschliche Kompass. Als Ärztin kann ich medizinische Wege aufzeigen, Risiken analysieren und für Transparenz sorgen – aber die Verantwortung für den Weg, den ein Paar einschlägt, ist zutiefst individuell. Jedes Paar muss für sich selbst abwägen, welcher Weg für sie gangbar ist und was ihnen die Erfüllung ihres Kinderwunsches wert ist. Mein Wunsch für die Zukunft wäre ein noch sachlicherer Dialog in unserer Gesellschaft, in dem wir uns weniger auf die rechtlichen oder finanziellen Hürden fokussieren, sondern darauf, wie wir Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch – unabhängig davon, welchen Weg sie wählen – mit der bestmöglichen fachlichen und ethischen Beratung zur Seite stehen können.

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