Lachgas-Unfall in Arisdorf BL – Lachgas am Steuer: Opferfamilie fordert mehr Genugtuung

- Vor dem Baselbieter Kantonsgericht steht ein 23-jähriger Schweizer, der Lachgas konsumiert und in der Folge einen tödlichen Unfall verursacht haben soll.
- Das Strafgericht hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
- Die Verteidigung fordert in zweiter Instanz, dass die Strafe reduziert und die Forderungen nach mehr Genugtuung abgewiesen werden.
- Die Staatsanwaltschaft spricht von einer bewussten Tat und verlangt eine höhere Strafe.
Der Unfall im November 2021 sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Eine Gruppe Jugendlicher soll im Auto Lachgas konsumiert und sich dabei gefilmt haben. Auch der Lenker hat laut Anklage mehrere Lachgas-Ballons inhaliert. Das Auto prallte auf der A2 bei Arisdorf BL gegen die Leitplanke. Ein Insasse starb dabei.
Das Strafgericht verurteilte den Fahrer deshalb zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten, wegen fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und mehrfacher Gefährdung des Lebens.
Damit war der 23-jährige Schweizer aber nicht einverstanden, deshalb ist er jetzt erneut vor Gericht. Auch andere Parteien waren in Berufung gegangen.
Fahrlässig oder eventualvorsätzlich?
Im Kern geht es jetzt um die Frage, ob das Verhalten des Mannes fahrlässig oder eventualvorsätzlich war. War dem jungen Mann das Risiko eines schweren Unfalls bewusst? Ist er absichtlich ein Risiko eingegangen und hat er möglicherweise gar den Tod seiner Kollegen in Kauf genommen?
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Beschuldigte genau gewusst hat, was er tat. Er habe gewusst, dass man bewusstlos werden könne, wenn man Lachgas konsumiere. Dass es sich um Fahrlässigkeitsdelikte handeln soll, sei nicht nachvollziehbar.
Der Beschuldigte hat ein junges Leben ausgelöscht, das voller Pläne, Hoffnungen und Träume war.
Der kurzfristige Kick durch den Konsum von Lachgas sei im Vordergrund gewesen. «Er spielte im wahrsten Sinne russisches Roulette. Er hat ein junges Leben ausgelöscht, das voller Pläne, Hoffnungen und Träume war.»
Der Staatsanwalt fordert sechs Jahre und neun Monate Gefängnis für den Angeklagten.
Lachgas ist ein farbloses Gas mit süsslichem Geruch, das sich sowohl für medizinische als auch industrielle Zwecke eignet.
In der Medizin wird Lachgas bereits seit 1844 wegen seiner schmerzstillenden, betäubenden Wirkung eingesetzt. Es wird auch als Treibgas in Spraydosen und als Aufschäummittel für Schlagrahm verwendet und ist deshalb in jedem Haushaltswarengeschäft verfügbar.
Wird Lachgas eingeatmet, tritt nach wenigen Sekunden ein Rausch ein, bei dem schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle empfunden werden. Höhere Dosen führen zu Bewusstlosigkeit.
(Quelle: Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich)
Die Familie des tödlich verunfallten Opfers leide stark, erklärte ihr Anwalt vor Gericht. Die Mutter sei schwer traumatisiert, ihre Lebensfreude weg. Der Vater habe seine Arbeitsstelle verloren und leide ebenfalls erheblich.
Bis heute sind sie in sich gekehrt. Der grosse Bruder fehlt.
Die Belastung sei zudem auch für die beiden Geschwister des Verstorbenen gross, auch sie hätten psychische Leiden. «Bis heute sind auch die Geschwister in sich gekehrt. Der grosse Bruder fehlt», so der Anwalt der Familie. Die Familie fordert mehr Genugtuung, als die erste Instanz ihr zugesprochen hatte, Geld für beide Elternteile und die beiden Geschwister.
Beschuldigter schweigt vor Gericht
Der Beschuldigte schwieg grösstenteils vor Gericht. Fast alle Fragen des Richters wollte er nicht beantworten. Er sagte lediglich, dass man sich keine Sorgen machen müsse, dass er die Schweiz verlasse, um einer Strafe zu entgehen.
Ich war nicht der Erste im Auto, der Lachgas konsumierte.
Er entschuldigte sich, dass er keine weiteren Aussagen machen wollte. «Ich war nicht der Erste im Auto, der Lachgas konsumierte», sagte er lediglich auf die Fragen zum Unfallhergang.
Sein Verteidiger fordert, dass die Strafe reduziert wird. Die Freiheitsstrafe sei zu hoch. Zudem sollen die Forderungen der Familie nach mehr Genugtuung abgewiesen werden. Der Angeklagte sei beim Unfall erst 18 Jahre alt gewesen und erst seit Kurzem im Besitz des Fahrausweises.
Die Verhandlung soll maximal zwei Tage dauern, das Urteil des Kantonsgerichts wird am kommenden Freitag erwartet.
Regionaljournal Basel Baselland, 12.10.2026, 12:03 Uhr ; gygn;vonb;wilh
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