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Monday, September 28, 2026

Mit Fake-Zertifikat in die USA: Das droht Xhaka in Amerika

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«Turbulente Woche»: Covid trifft Nati hart – Blick hinter die Kulissen im Belek-Palast.20min / Sebastian Rieder

Darum gehts

  • Granit Xhaka soll 2022 mit einem gefälschten Covid-Zertifikat in die USA eingereist sein – damals galt dort eine Impfpflicht für Einreisende.
  • Rechtsanwalt Fabian Teichmann nennt die US-Reise «das schwerwiegendste Element des ganzen Falls»: Falsche Angaben gegenüber US-Behörden sind mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht.
  • Das ESTA dürfte für Xhaka laut Teichmann künftig wegfallen – für USA-Reisen wäre möglicherweise ein Visum nötig.

Für Granit Xhaka wird der Fall um sein gefälschtes Covid-Zertifikat zunehmend komplizierter. Bekannt ist inzwischen: Der Nati-Captain soll das Dokument nicht nur in der Schweiz beschafft haben, sondern damit im Sommer 2022 für eine Arsenal-Tour auch in die USA gereist sein.

Der Zeitpunkt der Reise ist juristisch relevant. Für ausländische Flugreisende galt in den USA vom 8. November 2021 bis zum 11. Mai 2023 grundsätzlich eine Impfpflicht. Wer einreisen wollte, musste einen anerkannten Impfnachweis vorlegen.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Fabian Teichmann wird dieser Punkt zum heikelsten Kapitel in der Akte Xhaka. «Auf dem Papier ist die US-Reise das schwerwiegendste Element des ganzen Falls.» Xhaka habe damit nicht nur ein falsches Zertifikat gekauft, sondern eine Einreisevoraussetzung eines fremden Staates umgangen.

Granit Xhaka im Arsenal-Trikot beim US-Gastspiel 2022 – genau diese Reise bringt ihn nun juristisch in Bedrängnis.

Granit Xhaka im Arsenal-Trikot beim US-Gastspiel 2022 – genau diese Reise bringt ihn nun juristisch in Bedrängnis.IMAGO/Sports Press Photo

Hinzu kommt laut Teichmann die sogenannte «attestation», also eine Erklärung gegenüber den US-Behörden. Falsche Angaben gegenüber der US-Regierung können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Realistisch wäre selbst im Fall einer US-Anklage eine Bewährungsstrafe mit Busse. «Gefängnis droht ihm auch in Amerika nicht», sagt Teichmann.

Eine Ungereimtheit bleibt

Allerdings ist noch nicht jedes Detail geklärt. Teichmann verweist auf eine auffällige zeitliche Diskrepanz: Bei Moderna galt man nach zwei Dosen als vollständig geimpft. Die inzwischen bekannt gewordene Bescheinigung soll die zweite Impfung aber auf den 8. November 2022 datieren – also mehrere Monate nach der US-Reise.

Was Xhaka im Juli 2022 tatsächlich vorgezeigt hat, ist noch offen. «Das dürfte die Luzerner Staatsanwaltschaft in der Einvernahme besonders interessieren», sagt Teichmann.

Droht Xhaka nun Ärger mit den USA?

Theoretisch könnte auch die US-Justiz tätig werden. Nach US-Recht gilt für viele Bundesdelikte eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Bei einer Tat aus dem Juli 2022 wäre eine Strafverfolgung damit grundsätzlich noch bis 2027 möglich. 20 Minuten hat die Botschaft in Bern angefragt – eine Antwort ist noch ausstehend.

So oder so hält Teichmann eine US-Anklage allerdings für «höchst unwahrscheinlich». Die Impfpflicht wurde 2023 aufgehoben. Zudem sei ein Verfahren Jahre später gegen einen ausländischen Reisenden, der sich inzwischen in der Schweiz zu seinem Verhalten geäussert habe, kaum eine Priorität der US-Justiz.

Auch die Beweislage dürfte nach so langer Zeit schwierig sein. Das Zertifikat sei beim Check-in in London kontrolliert worden, nicht durch einen US-Grenzbeamten. Zudem sei unklar, ob die damaligen Erklärungen heute noch verfügbar seien.

Xhaka müsste nicht nach Amerika reisen

Sollten die US-Behörden tatsächlich Ermittlungen aufnehmen, müsste Xhaka nicht einfach für eine Befragung über den Atlantik reisen. Die USA müssten die Schweiz um Rechtshilfe ersuchen. Eine direkte Auslieferung eines Schweizer Bürgers ist nach Teichmanns Einschätzung undenkbar.

Das grösste praktische Risiko sieht der Anwalt deshalb bei einer freiwilligen Reise in die USA, solange ein allfälliges Verfahren hängig wäre. Sein Rat für eine solche Konstellation: «Erst klären, dann fliegen.»

Heikel könnte die Einreise in Zukunft werden

Für Xhaka könnte das Problem laut Teichmann allerdings auch dann bestehen bleiben, wenn es zu keinem US-Strafverfahren kommt.

Das US-Einwanderungsrecht sieht vor, dass Personen, die sich durch Betrug oder eine vorsätzliche Falschangabe über eine wesentliche Tatsache eine Einreise verschaffen wollten, als nicht einreiseberechtigt gelten können.

Das könnte für Xhaka besonders relevant sein, weil das US-Visumssystem ausdrücklich nach früheren Täuschungen im Zusammenhang mit der Einreise fragt.

«Das ESTA ist für ihn wohl vorbei», sagt Teichmann. Künftige Reisen in die USA – etwa mit seinem Klub oder für Turniere – könnten damit komplizierter werden. Statt der visumfreien Einreise wäre möglicherweise ein Visum nötig. Eine Ausnahmegenehmigung sei zwar möglich, aber nicht garantiert.

Auch für die Luzerner Ermittler wichtig

Die neue Information über die USA-Reise könnte auch für das Schweizer Verfahren relevant sein. Teichmann sieht gleich mehrere Punkte.

  • Für die Beweislage kann dieser US-Trip wichtig sein. Wenn Xhaka das Zertifikat tatsächlich eingesetzt hat, um eine Einreisevoraussetzung zu erfüllen, sei der konkrete Nutzen des Dokuments deutlich greifbarer.
  • Der Gebrauch des Dokuments könnte auch strafrechtlich relevant sein. Das Schweizer Strafrecht stellt neben der Fälschung beziehungsweise der entsprechenden Mitwirkung auch den Gebrauch einer unwahren Urkunde unter Strafe.
  • Die US-Reise könnte bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Die Verwendung eines gefälschten Zertifikats gegenüber Behörden und für berufliche Zwecke ist ein straferhöhender Faktor.

Die Staatsanwaltschaft muss dabei klären, was tatsächlich passiert ist. Xhaka gilt weiterhin als beschuldigte Person – nicht als verurteilter Täter.

Dieser hat zu Beginn der Nations-League-Kampagne öffentlich eingeräumt, ein falsches Zertifikat erworben zu haben, und angekündigt, mit den Behörden zu kooperieren. Der SFV verzichtete im Einvernehmen mit Xhaka auf seine Teilnahme an den kommenden Spielen.

Was denkst du darüber, dass der US-Trip den Fall Xhaka juristisch verschärfen könnte?

Sebastian Rieder

Sebastian Rieder (sri), arbeitet seit 2024 für 20 Minuten als Stv. Leiter Sport. Der Generalist hat stets die besten Schweizer Fussballer im Fokus und begleitet die Nati als Reporter und Videojournalist.

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